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Zeitgleich zwei Funktionen?

M
Mischu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein BR mit 9 Mitgliedern. Darf ein BR-Mitglied zeitgleich zwei Funktionen innehaben ? Unser Schriftführer (3 Tage wöchentlich freigestellt) wurde jetzt auch zum stellv.Vorsitzenden gewählt. Ist das zulässig?

MfG Mischu

7.887013

Community-Antworten (13)

H
Heini

31.03.2007 um 19:58 Uhr

Ja, das ist zulässig.

M
Mona-Lisa

31.03.2007 um 20:22 Uhr

@Mischu, jetzt könnte doch auch ein anderes Betriebsratsmitglied das Schriftführeramt übernehmen... Das habt ihr Betriebsräte in der Hand! :-))

Oder ist euer Stellvertreter/Schriftführer ein Workoholiker?

K
Kölner

31.03.2007 um 21:41 Uhr

@Mischu Der witz daran ist ja auch, dass das Amt des Schriftführers kein Amt ist. Im Zweifel muss halt immer der BRV für die Sitzungsniderschrift Sorge tragen!

M
Mischu

01.04.2007 um 21:40 Uhr

@ Kölner

vielen Dank für die Info, wird unserer BRV garnicht schmecken.

Gruß Mischu

M
Mischu

02.04.2007 um 18:14 Uhr

Warum? Ihr habt doch einen Schriftführer...

....weil sich unser Herr Schriftführer jetzt schon überfordert fühlt. Er will es "mal versuchen" ob er die beiden Funktionen unter einen Hut kriegt. Wenn nicht, könne er eine Funktion ja (wieder) abgeben.

Mischu

FG
Florian G.

04.04.2007 um 14:49 Uhr

Mischu, was macht denn so ein Schriftführer bei euch? Romane schreiben? Oder protokolliert er die Sitzung?

Meine Erfahrung dabei (und die habe ich umfangreich) ist, dass es bei der Billigung eines Protokoll durch das Gremium umso weniger Korrekturen oder Probleme gibt, je weniger drin steht. Damit sinkt auch der Aufwand für den "Schriftführer".

Lies mal §34 (1) BetrVG und den Kommentar dazu, dann wirst Du merken, dass die Anforderungen an den Umfang eines Protokolls gar nicht so groß sind.

M
Mischu

04.04.2007 um 22:27 Uhr

Unser Schriftführer ist mehr oder weniger Adjutant von der BRV. Sitzungsprotokolle, Telefondienst im BR-Büro, Sicherheitsschuhe verteilen. Dafür drei Tage Vollfreistellung halte ich auch für übertrieben. Der Schriftführer des vorhergehenden BR hat die Protokolle nebenbei machen müssen, ohne irgendeine Freistellung für Schreibtätigkeiten. Aber unsere BRV ist sowieso auf Kuschelkurs mit dem AG, daher vielleicht auch dieser Bonus für den Schriftführer. Denn rein rechtlich ist diese Freistellung überhaupt nicht zu rechtfertigen. Kurioserweise ist der Stellvertreter nicht frei gestellt, wenn die BRV krank ist, Urlaub hat oder zu GBR-Sitzungen fährt.

M
Mischu

04.04.2007 um 23:08 Uhr

Hausgemachtes Elend!

Richtig! Mehrheitsentscheid. Das Problem dabei ist nur, dass unser BR auf diese Weise immer mehr an Glaubwürdigkeit gegenüber der Belegschaft verliert. Aber das scheint die Mehrheit im BR nicht zu interessieren. Hauptsache ich bin habe meinen Kündigungsschutz und meine Freistellungen.

Aber damit wird die anders denkende Minderheit wohl noch ein Jahr leben müssen. Dann steht voraussichtlich bei uns die nächste Wahl an.

S
sphinx

04.04.2007 um 23:27 Uhr

@ Mischu

ich kann deinen Ausführungen leider nicht folgen:

"Unser Schriftführer (3 Tage wöchentlich freigestellt) wurde jetzt auch zum stellv.Vorsitzenden gewählt. Ist das zulässig?"

"Kurioserweise ist der Stellvertreter nicht frei gestellt, wenn die BRV krank ist, Urlaub hat oder zu GBR-Sitzungen fährt."

Bitte, wer hat den Stellvertreter gewählt?

Hat dieses Betriebsratmitglied nun 3 Tage Freistellung, oder nicht?

Ein stell. Vorsitzender hat natürlich den Vorsitzenden zu vertreten, wenn dieser verhindert ist.

Wie und von wem Protokolle zu führen sind siehe Florian G.

In jedem Fall beschliesst und bestimmt das BR Gremium die BRArbeit, also auch du. :-)

LG

M
Mischu

05.04.2007 um 14:43 Uhr

Wenn die BRV im Urlaub ist, muss der Schriftführer "arbeiten". Hat also seine 3-Tage-Freistellung auch nicht. Müsste nicht die Vollfreistellung der BRV jetzt (Urlaub, Krankheit etc.) sowieso für ihn greifen?

S
sphinx

05.04.2007 um 21:17 Uhr

@Mischu

habe ich folgendes jetzt richtig verstanden:

a. der stellv. BRV ist auch die Urlaubsvertretung der BRV am Arbeitsplatz und kann dann keine BR Arbeit machen?

b. wenn die BRV anwesend ist, hat der Schriftführer ( der gleichzeitig stell. BRV ist) 3 Tage Freistellung um zu protokollieren und der BRV zu assistieren?

c. Wieviele sind "... anders denkende Minderheit...?"

andere Frage..Habt ihr einen Betriebsausschuss?

LG

M
Mischu

06.04.2007 um 15:07 Uhr

@peanuts

unser BR ist jetzt knapp ein Jahr im Amt und am Anfang war auch mal die Rede von einer Geschäftsordnung und das war's dann auch damit. Darin könnten wir ja festlegen, wie u.a. die Freistellungen zu handhaben sind.

@sphinx zu a ) der stellv. BRV, der ja als Schriftführer auch die 3-Tage-Freistellung hat, hat diese Freistellung während der Abwesenheit der BRV nicht d.h. er arbeitet dann ganz normal. Er wird dann halt als Schriftführer nicht benötigt.

zu b ) korrekt.

zu c ) ..leider bis jetzt nur vier, d.h. irgendwelche Anträge kann man schon stellen, scheitert dann aber an der Abstimmung.

Betriebsausschuss haben wir.

S
sphinx

06.04.2007 um 15:25 Uhr

@ Mischu,

empfehlenswert sind unter anderem dringend Schulungen für euren BR,

welche zur Pflichterfüllung gehören. ;-)

LG

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