Zusammenarbeit mit Arbeitgeber
Was würdet ihr machen!!! Wenn der Arbeitgeber mit euch als Betriebsratsvorsitzenden die Zusammenarbeit verweigert!! Wir haben den Arbeitgeber ein paar Fragen schriftlich gestellt und bekamen die Antwort das man sie bei einem Treffen ohne Betriebsratsvorsitzenden beantworten wird Unser Gremium möchte dies aber bei einem Monatsgespräch wo alle dabei sind klären!! Bei einem Monatsgespräch möchte der Arbeitgeber diese frage n aber nicht beantworten!!! Der Arbeitgeber schiesst schon sehr lange gegen mich als Betriebsrat!!!
Community-Antworten (3)
04.05.2023 um 19:47 Uhr
Verfahren nach Paragraph 23 BetrVG in Gang setzen.
Edit: bin mit den Nummern glaube etwas durcheinander geraten… meinte dies hier:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/behinderung-der-betriebsratsarbeit
04.05.2023 um 20:00 Uhr
Zeigt eurem AG mal diese Seite. Die ist auch ein MUSS für den AG.
https://www.betriebsrat.de/news/aufgaben-des-brv-20320
Ansonsten siehe @celestro
05.05.2023 um 21:04 Uhr
BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 -
Das vom Betriebsrat beanstandete Verhalten des Arbeitgebers stellt eine Behinderung seiner Amtstätigkeit dar. Der Begriff derBehinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995- 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe). Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (vgl. Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 10; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 78 Rz 10; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 78 Rz 8; GK-Kreutz, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 25). Eine Behinderung kann auch bereits in Äußerungen des Arbeitgebers zur Betriebsratsarbeit und deren Folgen liegen.
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