Die Mitarbeitenden unseres deutschlandweit tätigem Unternehmens werden von 8 örtlichen Betriebsräten vertreten. Diese vertreten bis zu jeweils 3 Vertriebsgebiete. Nun hat der AG nach der 2017er Wahl 2022 bereits zum 2. mal die Vertriebsgebiete kurz vor der Wahl neu „geordnet“ d.h. Filialen inkl. Mitarbeitende gehörten damit kurz vor den Wahlen durch Grenzverschiebungen anderen Vertriebsgebieten und damit anderen örtlichen Betriebsräten an. Dies machte es für die Mitarbeitenden schwerer sich ein Bild von den nun neuen Kandidaten zu machen, für die bisherigen Mitglieder vielen entsprechende Vertrauenswähler nun weg. Natürlich hat der AG dies nicht mit der Intention BR Gremien neu mischen zu wollen begründet. Kann man diese Methodik irgendwie als Betriebsrat unterbinden?
Viele Grüße,
Rolf