Erstellt am 28.05.2019 um 06:40 Uhr von Kratzbürste
Ob es sich um Versetzungen handelt, bei denen der BR zu beteiligen wäre, darf stark bezweifelt werden. Prüft § 111 BetrVG.
Erstellt am 28.05.2019 um 09:35 Uhr von Cyber99
Wie man mit solchen Situationen umgeht, liegt immer am Gremium. Wenn Ihr glaubt, dass Eure Rechte missachtet werden, dann würde ich zunächst mal per Beschluss einen Anwalt beauftragen, der sich die Angelegenheit mal genauer anschaut. Wenn dieser dann auch Eurer Meinung ist, dann solltet ihr den Arbeitgeber im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit noch einmal freundlichst darauf hinweisen, dass Euer nächster Schritt der Gang zum Arbeitsgericht wäre. Manchmal reicht das ja, um den Arbeitgeber an den Tisch zu bekommen - und wenn nicht, dann darf man die letzte Konsequenz auch nicht scheuen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Tipp von einem BR kommt, dessen Gremium so etwas "never ever" machen würde. Auch für mich ist das graue Theorie, die ich aber so in die Praxis umsetzen würde. Dazu braucht´s halt ein Gremium das Haltung zeigt.