Internationales Recht - Welche Möglichkeiten hat ein ausländischer Konzern unsere BR-Strukturen aufzuspalten?
Hallo und guten morgen! Wir sind ein mittelständischen Unternehmen mit 350 MA. Geschäftsform ist eine GmbH: Vor fünf Jahren wurde unser Laden von einem französischem Konzern übernommen. Ich denke jeder der eine franz. Geschäftsführung hat weis, welche Probleme mittlerweile bei uns auf der Tagesordnung stehen. Nun sind wir ein gut aufgestellter Betriebsrat und haben der GL schon oft in`s Süppchen gespuckt. Wir lassen uns nicht einschüchtern und setzen uns für die Rechte der Belegschaft ein. Seit einiger Zeit (paar Wochen) fährt die GL eher "Schmusekurs" mit uns. Ist mir gleich komisch vorgekommen. Jetzt gibt es schon Gerüchte, die wir allerdings nicht richtig zuordnen können. Irgendwas läuft im Hintergrund. Nun zu unserer Frage: Welche Möglichkeiten hat ein ausländischer Konzern unsere BR-Strukturen aufzuspalten? BetrVG gilt doch weiterhin, weil wir in Deutschland sind. Das selbe gilt wohl auch für unseren Tarifvertrag, oder? Können die Franzosen unseren Betrieb irgendwie aufteilen, um den BR zu schwächen...?? Für ein paar Hinweise oder Literaturtips wäre ich sehr dankbar.
Community-Antworten (3)
19.11.2007 um 11:40 Uhr
Zum Thema: Aufteilen:
Schau Dir mal euren Betrieb an und bewerte mal die Möglichkeiten einige "Dienstleistungen" "fremd zu vergeben". Das nennt sich neudeutsch auch outsourcing. Dagegen kannst Du nichts machen. Hier greift das Direktionsrecht des Chefs. Allerdings habt Ihr die Möglichkeit in die eventuelle Ausgliederung sozial zu begleiten. Entsprechende Forderungen und Zusagen zu erkämpfen. Wenn allerdings direkt fremd vergeben wird. Dann hilft Euch nur noch die Gewerkschaft oder der Gang zu einem entsprechenden Fachanwalt.
Alles Gute und Viel Erfolg!
19.11.2007 um 13:40 Uhr
Und weiteres findest Du wenn Du nach "Betriebsübergang" suchst, einige Aufspaltungsmöglichkeiten werden so gehandhabt. Bisheriger Betrieb gründet Tochter und verlagert dorthin.
19.11.2007 um 18:51 Uhr
Welche Möglichkeiten hat ein ausländischer Konzern unsere BR-Strukturen aufzuspalten?
-> Viele. Die Outsourcing-Palette ist breit gefächert. Es könnten Tochtergesellschaften mit selbständiger Geschäftsführung gegründet werden, es können Betriebsteile verkauft oder stillgelegt werden, bisher selbst geleistete Arbeitsschritte können an externe Unternehmen als Werkverträge vergeben werden.
BetrVG gilt doch weiterhin, weil wir in Deutschland sind. -> Ja.
Das selbe gilt wohl auch für unseren Tarifvertrag, oder? -> Nicht unbedingt. Der Arbeitgeber kann die Tarifbindung kündigen.
Können die Franzosen unseren Betrieb irgendwie aufteilen, um den BR zu schwächen...?? -> Aber sicher.
Für ein paar Hinweise oder Literaturtips wäre ich sehr dankbar.
Verwandte Themen
Interne Stellenausschreibungen die Leiharbeiter auf Stammarbeitsplätze einsetzen sollen
Hallo Mitstreiter/Innen! Wir haben im Gremium eine heikle und sehr kontrovers geführte Diskussion am laufen. Es geht um Stellenausschreibungen, genauer darüber, „Was ist eine interne Stellenausschr
Übernahme Konzern-BV's
Hallo Kollegen, unser (kleiner) multinationaler Konzern (ca. 6.000 Mitarbeiter weltweit) wurde vor einem Jahr von einem vergleichsweise riesigen (ca. 130.000 Mitarbeiter) Konzern aus USA übernommen
Konzern ohne BR-Strukturen
Hallo, bin Neuling in der BR-Klique. International Konzern, ca. 400-800 MA BRD, ca. 1500-2000 Europa. Keine tarifverträge, keine Gewerkschaft. ganz grossen umsätze, sehr viel potential in BRD wi
Betriebsübergang - Herauslösung aus US Konzern
Guten Tag, bei uns steht ein Betriebsübergang an. "Wir" sind knapp über 20 Personen mit einem 3-er BR. Bisher waren wir tätig für die Firma - ich nenne sie "ABC" mit Sitz in Massachusets (USA). Di
Gültigkeit von Konzern-BV
Im Jahr 2000 hat der ABC-Konzern eine Konzern-BV abgeschlossen. Dort steht unter Gültigkeit: "In allen Betrieben und für alle Mitarbeiter des Konzerns". Im Jahr 2002 kauft der Konzern die XY GmbH auf