Erstellt am 27.10.2016 um 11:11 Uhr von stixer1
Die wahl war nicht rechtens. ihr habt ein problem.
Es stand fest das die kollegin wiederkommt, so ist es ein unding was ihr gemacht habt. wenn die kollegin klagt habt ihr ein problem, denn alle beschlüsse könnten unwirksam sein.
gruß rainer
Erstellt am 27.10.2016 um 11:27 Uhr von Valentina
Hallo Rainer,
vielen Dank für Ihre Antwort, die mir die Adern gefrieren lässt. Können Sie mir bitte die entsprechenden Rechtsprechungen oder Grundlagen zu Ihrer Antwort nennen, damit ich mich vorbereiten kann?
Hätte die Mutter also gar nicht offiziell ersetzt werden dürfen? Oder wie / durch wen hätte sie informiert werden müssen, wenn sie ausscheidet aus dem Ausschuss?
Vielen Dank!!!
Erstellt am 27.10.2016 um 12:08 Uhr von Pjöööng
stixer1s Antwort lässt zwar das Blut in den Adern gefrieren, entpuppt sich alledrings dann doch nur als die Antwort eines Horrorclowns.
"In einer BR Sitzung hatten wir entschieden, dass eine andere Kollegin, die bisher Ersatzmitglied für den Ausschuss (aber festes BR Mitglied) war, nachrückt."
Ja, was habt Ihr denn da GENAU entschieden? Das müsste man schon wissen um es beurteilen zu können.
Erstellt am 27.10.2016 um 12:28 Uhr von moreno
Ich glaube Sixter hat BR Ausschuss mit Betriebsrat verwechselt.....
Den Ausschuss kann der BR mit einfacher Mehrheit so besetzen wie er es für richtig hält und wenn jemand wegen Elternzeit rausgewählt wird dann kann er zwar klagen aber nur die Wand an ;-)
Erstellt am 27.10.2016 um 12:56 Uhr von Valentina
Ah ok, das beruhigt mich etwas. Ehrlich gesagt glaube ich, dass wir das einfach so flapsig dahin gesagt haben, dass wir das jetzt in Zukunft im Ausschuss so machen, dass Frau X jetzt für Frau Y nachrückt, die ja in Elternzeit ist und ob jemand was dagegen hat.
Wenn also im Protokoll jetzt nicht drinsteht, dass die Mutter RAUSGEWÄHLT ist, was dann? Und wenn es so drinstehen würde, wäre sie dann aber nur aus dem Ausschuss gewählt, oder? Und könnte dann wieder reingewählt werden?
Aber die andere Frage bleibt dann noch offen: Hätte man die Mutter schriftlich informieren müssen, dass sie jetzt nicht mehr im Betriebsausschuss ist? Abgesehen davon, dass es natürlich die feine englische Art gewesen wäre, sie überhaupt zu informieren, aber das wurde irgendwie versäumt, weil wohl jeder davon ausgegangen ist, dass es der andere schon machen wird....
Erstellt am 27.10.2016 um 14:02 Uhr von Niemand
Hallo,
warum macht ihr das nicht ganz einfach? Ihr könnt doch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung einen Tagesordnungspunkt "Besetzung des Betriebsausschuss" setzen. Dann kann der gesamte Betriebsrat entscheiden wer ab jetzt dort mitarbeitet.
Erstellt am 27.10.2016 um 14:30 Uhr von Pjöööng
Valentina,
möglicherweise fehlt es Euren BR-Sitzungen an Struktur und den BRM an Schulung.
In den BA rein und rausgewählt werden kann nur durch eine entsprechende Wahl. Eine Information des "Rausgewählten" ist rechtlich nicht notwendig (aber dennoch sinnvoll).
"Flapsig dahinsagen" dürfte nichts anderes als die (eigentlich unnötige) Feststellung sein, dass auf Grund der zeitweiligen Verhinderung von Frau Y nunmehr Frau X bis auf Weiteres im Betriebsausschuss ist.
Es kann aber nicht sein, dass Ihr nicht wisst, ob Ihr jemanden hineingewählt habt, oder nur festgestellt habt, dass jemand zeitweilig nachgerückt ist. Das sollte sich zumindest aus den Niederschriften einwandfrei ergeben.
Erstellt am 27.10.2016 um 14:50 Uhr von bürgermeister
Für mich ist es ganz einfach. Das Ersatzmitglied im Ausschuss rückt wieder zurück in die zweite Reihe und die Mama die aus der Elternzeit zurück gekehrt ist ist wieder ständiges Mitglied im BA. Entschuldigt euch bei der Kollegin und gut ist. Man muss da jetzt kein Arschaufreißen machen Fehler passieren. Lernt da raus und macht es beim nächsten mal besser.
Erstellt am 27.10.2016 um 15:03 Uhr von Pjöööng
Wofür sollte man sich bei wem entschuldigen?
Erstellt am 27.10.2016 um 16:39 Uhr von Valentina
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ist leider bei uns alles "politisch" und man muss total aufpassen was man wem gegenüber wie sagt und so weiter. Aber langsam bekomme ich Sicherheit für dieses schwierige Thema. Vielen Dank!
Erstellt am 27.10.2016 um 17:22 Uhr von celestro
Um das von Pjöööng nochmal mit anderen Worten zu sagen (und vielleicht noch etwas von mir hinzugefügt):
1.) Nach den hier vorliegenden Informationen wurde weder die Mutter ordentlich aus dem Ausschuss abberufen, noch rechtlich einwandfrei ein Nachrücker gewählt. Die Zusammensetzung des Ausschusses war in der Elternzeit also vermutlich fehlerhaft (soweit es nicht noch andere Infos gibt).
Die Mutter war nie draußen, weshalb Sie kein Recht für sich zu reklamieren braucht. Es ist einfach, wie es ist.
2.) Es hängt ganz vom Beschluss ab, ob jemand nachrückt, oder "rausgewählt" ist. Beschließt man, das ein Nachrücker bestimmt wird, hat man für den Fall der Verhinderung einen Nachrücker. Beruft man eine Person aus dem Ausschuss ab, ist Sie damit natürlich raus. Eine Pflicht zur direkten Information ergibt sich zwar rechtlich nicht. Aber schon moralisch sollte man dies der Person mitteilen und außerdem, würde die Person es über das Protokoll nachlesen können. Vor allem aber sähe es wohl total dumm aus, wenn man der Person auf Nachfrage (z.B. 1 Jahr später), wann denn der Ausschuss das nächste Mal tagt, antworten müßte: "Sorry, aber wir haben Dich vor 1,5 Jahren raus gewählt".