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Azubis Minusstunden Samtags nacharbeiten.

B
BrMaier
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei mir ist folgender Fall aufgetraucht:

Unsere Azubis (Ü 18) wurden dazu verdonnert, wegen wiederholtem zuspät kommen in der Berufsschule und bei Lehrgängen außerhalb unserer Betriebsstelle einmal Samtags 5 Std zu arbeiten.

Die Azubis müssen sich an diesem tag ganz normal in unserem elektroischen Zeitprogramm anmelden und abmelnde. Leider weis ich nicht, ob die gesamte Fehlzeit diese 5 Std betragen.

Die normalen Arbeitstage wären von Mo-Do. 7.30-17.00 - Fr. 7.30-12.00 Uhr

Meine Frage wäre, ob das ganze rechtens ist? bzw ob dies noch als eine erzieherische Maßnahme gilt?

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Community-Antworten (5)

M
Muschelschubser

02.05.2023 um 17:03 Uhr

Für Azubis Ü18 würde auch der Samstag als normaler Werktag gelten, das wäre kein Ausschlusskriterium.

Aber: Da Azubis rein rechtlich keine Minusstunden aufbauen können, fehlt mir hier die rechtliche Grundlage für eine solche Anordnung. Auch darf man ihnen keine "Strafarbeiten" aufbürden, die über den Ausbildungsplan hinausgehen.

Man kann aber durchaus auch Azubis schriftlich abmahnen und mit weiteren Sanktionen drohen. Immerhin verletzen sie ihre Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag. Etwaige Sanktionen müssen aber rechtlich auf sicheren Beinen stehen. Man könnte zum Beispiel ankündigen, solche Fehlzeiten zu dokumentieren und ggf. einen Lohnabzug vorzunehmen. Regelmäßiges zu spät kommen kann als letzte Stufe der Eskalation auch in einer Kündigung münden.

Vielleicht sollte man vorab mal das Gespräch mal suchen und den Azubis klar machen, welches Risiko sie durch ihr Verhalten in die Waagschale werfen könnten.

NB
nicht brauchen

02.05.2023 um 17:05 Uhr

Hmm. Wenn du 5 mal 5 Minuten zu spät kommst wirst du zu 5h zusätzlich arbeiten verdonnert? Kannst selber sehen, dass das nicht stimmen kann.

C
celestro

02.05.2023 um 17:17 Uhr

steht doch nirgends was von "5 mal 5 Minuten".

NB
nicht brauchen

02.05.2023 um 19:41 Uhr

War ja nur mal so als Beispiel gedacht. Wo ist dann die Grenze? 1 mal 5 Minuten? 25? 505?

Und es war ja nicht auf die Azubis gemünzt. Es soll auf den normalen AN zielen.

J
jutti1965

03.05.2023 um 08:39 Uhr

rein rechtlich gesehen darf der AG das nicht, aber als "erzieherische Maßnahme" finde ich es lustig. Auf jeden Fall wird das im Gedächtnis bleiben..lol..

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