W.A.F. LogoSeminare

Ab wann Neuwahlen?

G
GrünGelb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

folgendes Problem stellt sich bei uns gerade:

Ein BR-Mitglied ist fristlos gekündigt worden. Wir haben der Kündigung widersprochen, unser Arbeitgeber will die Kündigung jetzt durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Wir sind zwar der Meinung das er das nicht schaft aber wenn doch was dann?

Wir haben kein Ersatzmitglied mehr, ab wann müssten wir dann Neuwahlen in Angriff nehmen, wenn er sich unseren Beschluss ersetzen lassen hat oder erst wenn die gesamte Geschichte vor Gericht beendet ist?

1.48806

Community-Antworten (6)

P
Pickel

25.10.2016 um 19:28 Uhr

"Wir haben der Kündigung widersprochen" Warum macht ihr so einen Quatsch?

G
GrünGelb

25.10.2016 um 19:39 Uhr

Entschuldigung falsch ausgedrückt, wir haben die Zustimmung verweigert.

G
gironimo

25.10.2016 um 20:22 Uhr

Ihr wartet bis zur entgültigen gerichtlichen Entscheidung. Erst dann stellt sich vielleicht die Frage.

C
Challenger

26.10.2016 um 14:29 Uhr

Tach auch, ist die schriftliche Kündigung dem BRM denn schon zugestellt worden ???

Pickel : Was soll daran Quatsch sein der Kündigung zu widersprechen ???

In Ergänzung zu gironimo : Er meint wahrscheinlich bis zur arbeitsgerichtlich rechtskräftigen Entscheidung.Und das kann dauern.Wenn die Sache bis zum BAG durchgezogen wird,vergehen mindestens 2-3 Jahre.

M
Moorhuhn

26.10.2016 um 15:18 Uhr

Hallo Challenger, Pickel wollte mit dem Wissen glänzen, dass man einer fristlosen Kündigung gar nicht widersprechen kann.

G
GrünGelb

26.10.2016 um 15:37 Uhr

Nein die schriftliche Kündigung ist wohl noch nnicht raus.

Ihre Antwort