Erstellt am 25.10.2016 um 17:28 Uhr von Pickel
"Wir haben der Kündigung widersprochen"
Warum macht ihr so einen Quatsch?
Erstellt am 25.10.2016 um 17:39 Uhr von GrünGelb
Entschuldigung falsch ausgedrückt, wir haben die Zustimmung verweigert.
Erstellt am 25.10.2016 um 18:22 Uhr von gironimo
Ihr wartet bis zur entgültigen gerichtlichen Entscheidung. Erst dann stellt sich vielleicht die Frage.
Erstellt am 26.10.2016 um 12:29 Uhr von Challenger
Tach auch,
ist die schriftliche Kündigung dem BRM denn schon zugestellt worden ???
Pickel : Was soll daran Quatsch sein der Kündigung zu widersprechen ???
In Ergänzung zu gironimo : Er meint wahrscheinlich bis zur arbeitsgerichtlich rechtskräftigen Entscheidung.Und das kann dauern.Wenn die Sache bis zum BAG durchgezogen wird,vergehen mindestens 2-3 Jahre.
Erstellt am 26.10.2016 um 13:18 Uhr von Moorhuhn
Hallo Challenger, Pickel wollte mit dem Wissen glänzen, dass man einer fristlosen Kündigung gar nicht widersprechen kann.
Erstellt am 26.10.2016 um 13:37 Uhr von GrünGelb
Nein die schriftliche Kündigung ist wohl noch nnicht raus.