Neuwahlen nach Gerichtsurteil - wann müssen spätestens Neuwahlen stattfinden?
Hallo, nach erfolgreicher Anfechtung der Betriebsratswahl, ist durch das Arbeitsgericht ein Urteil ergangen, wonach die Wahl für ungültig erklärt worden ist. Wann, nach Beendigung der gesetzlichen Einspruchsfrist gegen das Urteil, müssen spätestens Neuwahlen stattfinden?
Community-Antworten (1)
04.10.2006 um 09:32 Uhr
Hallo stoffeline, wenn das Arbeitsgericht keinen Termin für Neuwahlen festgelegt hat, sollte die Neuwahl möglichst schnell stattfinden, damit keine Betriebsratslose Zeit entsteht und die Geschäftsleitung einsame Beschlüße durchsetzen kann, Gruß Walter
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