W.A.F. LogoSeminare

Rücknahme einer Kündigung neuer Arbeitsvertrag?

D
Dettmann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hatte am 17.10.16 einen Beitrag von Dettmann wegen Kündigung hier im Forum reingestellt.

Die Chefin hat heute schriftlich die Kündigung zurück genommen. Es würde wieder am 15. 11.16 eine weitere Kantine in einen anderen Betrieb übernommen und deshalb brauch Sie wieder meine Schwiegertochter als Arbeitskraft.

Ist der "alte" Arbeitsvertrag dadurch wieder gültig??? Dort steht nichts mit Sonderurlaub drin.

Weiterhin auf 5 Tage Sonderurlaub verzichten wegen Schwerbehinderung? Weiterhin 40,- € je Woche von der Chefin bar auf die Hand zu bekommen ohne in der Lohnabrechnung zu erscheinen?

Könnte man auf einen "neuen" Arbeitsvertrag mit Änderungen bestehen ohne dadurch wieder eine Kündigung zu erhalten?

1.02804

Community-Antworten (4)

P
Pickel

25.10.2016 um 19:13 Uhr

Wenn eine Kündigung zurückgenommen wird, ist der alte Stand gültig. Sonderurlaub wegen Schwerbehinderung muss auch nicht im AV geregelt sein - ist er wahrscheinlich in den allerwenigsten Fällen.

"Weiterhin auf 5 Tage Sonderurlaub verzichten wegen Schwerbehinderung? Könnte man auf einen "neuen" Arbeitsvertrag mit Änderungen bestehen ohne dadurch wieder eine Kündigung zu erhalten?" Sollen wir das beantworten?

"Weiterhin 40,- € je Woche von der Chefin bar auf die Hand zu bekommen ohne in der Lohnabrechnung zu erscheinen?" Die 40 Euro können auch als Sachbezug (zB Tankgutschein) ausgezahlt werden. Vielleicht mal vorschlagen, dann ist es auch rechtlich in jedem Falle sauber.

P
Pjöööng

25.10.2016 um 19:19 Uhr

Rechtlich kann eine Kündigung nicht "zurückgenommen" werden. Der Arbeitgeber hat hier möglicherweise ein Angebot zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses gemacht und wenn er hierbei keine Einschränkungen gemacht hat, darf man wohl davon ausgehen, dass die alten Konditionen weitergelten.

Eventuell handelt es sich aber auch um das Angebot, dass beide Seiten die Kündigung als nicht erfolgt betrachten.

Die Tage Sonderurlaub für die Schwerbehinderung ergeben sich aus dem Gesetz, diese müssen im Vertrag nicht erwähnt werden.

Verträge setzen voraus, dass sich beide Seiten einig sind. Ob hier Einigkeit erzielt werden kann, kann hier niemand beurteilen.

G
gironimo

25.10.2016 um 20:41 Uhr

Ihr könnt ihr doch einfach antworten, dass ihr euch freud, dass die Kündigung vom Tisch ist, und dass der Weiterbeschäftigung am neuer Standort zu unverändertenBedingungen nichts entgegen steht. Dann abwarten.

B
BRHamburg

26.10.2016 um 08:26 Uhr

Wenn ich das richtig verstanden habe, würde hier die Schwiegertochter gern den neuen Arbeitsvertrag haben. Aber wie schon gesagt wurde müssen die fünf Tage Zusatzurlaub nicht im Vertrag stehen da sie sich aus dem Gesetz ergeben. Für was die 40 Euro gezahlt werden ist mir leider nicht klar.. Hier würde ich klären ob man sich da nicht der Hinterziehung von Lohnsteuer oder Unterschlagung von Sozialabgaben macht.

Ihre Antwort