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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsbedingte Kündigung - Rücknahme Widerspruch ?

D
dusel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben einer betriebsbedingten Kündigung fristgerecht und begründet widersprochen. Der AG bat zum Gespräch in dem er uns nur mündlich auffordert unsere Position nochmals zu überdenken.

Wir bleiben beim Widerspruch!!

Müssen wir dies schriftlich mitteilen? Ich lese mich im BetrVG gerade wuschelig. Darf er überhaupt um Rücknahme des Widerspruchs bitten? Müsste er nicht erneut kündigen?

vielen Dank

Dusel

2.99402

Community-Antworten (2)

K
Kölner

27.06.2006 um 14:56 Uhr

Die Kündigung bleibt doch bestehen. Der Kollege kann auch mit seiner Kündigung rechnen. Was dieser dann mit der Kündigung macht, ist eine andere Frage (KSchKlage). Der Kollege bekommt eine Durchschrift der Stellungsnahme des BR.

FB
Frank B.

27.06.2006 um 15:18 Uhr

Wenn ein Beschluss Aussenwirkung erlangt hat, ist er nicht mehr korrigierbar. So oder ähnlich stets im Kommentar zum §33 BetrVG. Dem Widerspruch zur Kündigung ist ja ein Beschluss voraus gegangen.

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