Betriebsbedingte Kündigung - Rücknahme Widerspruch ?
Hallo,
wir haben einer betriebsbedingten Kündigung fristgerecht und begründet widersprochen. Der AG bat zum Gespräch in dem er uns nur mündlich auffordert unsere Position nochmals zu überdenken.
Wir bleiben beim Widerspruch!!
Müssen wir dies schriftlich mitteilen? Ich lese mich im BetrVG gerade wuschelig. Darf er überhaupt um Rücknahme des Widerspruchs bitten? Müsste er nicht erneut kündigen?
vielen Dank
Dusel
Community-Antworten (2)
27.06.2006 um 14:56 Uhr
Die Kündigung bleibt doch bestehen. Der Kollege kann auch mit seiner Kündigung rechnen. Was dieser dann mit der Kündigung macht, ist eine andere Frage (KSchKlage). Der Kollege bekommt eine Durchschrift der Stellungsnahme des BR.
27.06.2006 um 15:18 Uhr
Wenn ein Beschluss Aussenwirkung erlangt hat, ist er nicht mehr korrigierbar. So oder ähnlich stets im Kommentar zum §33 BetrVG. Dem Widerspruch zur Kündigung ist ja ein Beschluss voraus gegangen.
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