wir haben einer betriebsbedingten Kündigung fristgerecht und begründet widersprochen.
Der AG bat zum Gespräch in dem er uns nur mündlich auffordert unsere Position nochmals zu überdenken.
Wir bleiben beim Widerspruch!!
Müssen wir dies schriftlich mitteilen?
Ich lese mich im BetrVG gerade wuschelig.
Darf er überhaupt um Rücknahme des Widerspruchs bitten?
Müsste er nicht erneut kündigen?
vielen Dank
Dusel
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten