Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Wer kann uns eine Information geben. Ein Mitarbeiter hatte gekündigt bei seinem AG. Durch private Veränderung bat er die Rücknahme seiner Kündigung. Der AG kam der Bitte des AN nach. Der AG legte dem AN einen zusätliche Vereinbarung zur Unterschrift vor, indem die entstandenen Werbungskosten/ Stellenanzeige von ihm bei einer vorzeitigen Beendigung innerhalb eines Jahres des Arbeitsverhältins zu übernehmen habe in voller Höhe.

Unsere Frage hierzu. Gilt das als Rechtsmäßig oder ist diese Vertrag ungültig obwohl schon unterschrieben? Welche § stehen hier zur Verfügung