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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusätzliche Vereinbarung nach Rücknahme Eigenkündigung rechtsgültig?

MR
Münchner Runde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Wer kann uns eine Information geben. Ein Mitarbeiter hatte gekündigt bei seinem AG. Durch private Veränderung bat er die Rücknahme seiner Kündigung. Der AG kam der Bitte des AN nach. Der AG legte dem AN einen zusätliche Vereinbarung zur Unterschrift vor, indem die entstandenen Werbungskosten/ Stellenanzeige von ihm bei einer vorzeitigen Beendigung innerhalb eines Jahres des Arbeitsverhältins zu übernehmen habe in voller Höhe.

Unsere Frage hierzu. Gilt das als Rechtsmäßig oder ist diese Vertrag ungültig obwohl schon unterschrieben? Welche § stehen hier zur Verfügung

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Community-Antworten (2)

P
pit47

16.04.2008 um 12:53 Uhr

Hallo Münchner Runde, der AV ist Sache des MA und des AG, der BR hat kein Einspruchsrecht, solange nicht gegen BV oder TV verstossen wird.

R
robinwaf

16.04.2008 um 17:54 Uhr

Es hätte auch schlimmer kommen können, z.B. volle Kostenübernahme. Jedes Vorgehen gegen diese kulante Regelung des AG dürfte so interpretiert werden, daß der Kollege bald wieder vorhat zu kündigen.

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