Erstellt am 25.10.2016 um 11:17 Uhr von celestro
Da ein SBV ebenso geschützt ist, wie ein BRM, halte ich die Freistellung vom Dienst für rechtlich problematisch.
Erstellt am 25.10.2016 um 11:32 Uhr von Hoppel
@ celestro
Was soll denn hier rechtlich problematisch sein?
@ bürgermeister
Die SBV ist doch auch weiterhin AN des Betriebs! Selbstverständlich kann die Kollegin ihr Amt als SBV vollumfänglich wahrnehmen!
Erstellt am 25.10.2016 um 11:57 Uhr von moreno
Mit welcher Begründung wurde sie denn freigestellt?
Erstellt am 25.10.2016 um 13:28 Uhr von bürgermeister
Hallo Moreno,
die Sache ist diese das die Kollegin eigentlich aus dem Verkauf stammt. Nun kann sie nicht mehr im Verkauf arbeiten und hatte ein Umschulung gemacht und 2 Jahre bei uns in der Kassenbuchhaltung gearbeitet. Allerdings wahr die Stelle nur befristet. Besagte Kollegin hat aber einen unbefristeten Vertrag seit 1999. Und hat nach eigner Aussage einen Übergang von Vertriebsgesellschaft zur Produktionsgesellschaft gemacht, weil sie nicht mehr im Verkauf arbeiten kann. Unsere Personalerin meint sie muss in den verkauf zurück was aber nicht geht. Nun ist sie freigestellt und die Gelehrten(Anwälte) befassen sich damit.
Erstellt am 25.10.2016 um 13:51 Uhr von Niemand
Hallo,
Sie ist SBV in eurer Gesellschaft und somit in eurer Gesellschaft zu beschäftigen. Eure GL sollte eure Personalerin wegen Unfähigkeit raus werfen, da sie unnötige Kosten verursacht.
Selbstverständlich kann die Kollegin ihr Amt uneingeschränkt weiter führen.
Erstellt am 25.10.2016 um 13:56 Uhr von bürgermeister
@Niemand:
So sehe ich die Sache auch. Bin mal gespannt wie die Story weitergeht. Danke euch für die Diskussion vielmehr Meinungsaustausch.