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SBV Tätigkeit trotz unbefristeter Freistellung

B
bürgermeister
Nov 2016 bearbeitet

Liebe BR Kollegen und SBVler,

unsere SBV Vertreterin ist für unbestimmte Zeit bei voller Bezahlung vom Dienst freigestellt, bis geklärt ist ob sie in unser Produktionsgesellschaft weiterbeschäftigt werden kann oder nicht. Meine Frage nun ist ob sie trotz der Freistellung weiterhin ihre SBV Sprechstunden abhalten kann und ob sie weiterhin die erforderlichen Seminare oder Fahrten zum GSBV Versammlungen machen kann. Ihr Kollege aus der Vertriebsgesellschaft meinte sie bewege sich in einer Grauzone. Ich meine sie kann es tun weil ja die SBV Tätigkeit ebenso wie BR Arbeit ein Ehrenamt ist.

Wie sieht ihr Sache?

88606

Community-Antworten (6)

C
celestro

25.10.2016 um 13:17 Uhr

Da ein SBV ebenso geschützt ist, wie ein BRM, halte ich die Freistellung vom Dienst für rechtlich problematisch.

H
Hoppel

25.10.2016 um 13:32 Uhr

@ celestro

Was soll denn hier rechtlich problematisch sein?

@ bürgermeister

Die SBV ist doch auch weiterhin AN des Betriebs! Selbstverständlich kann die Kollegin ihr Amt als SBV vollumfänglich wahrnehmen!

M
Moreno

25.10.2016 um 13:57 Uhr

Mit welcher Begründung wurde sie denn freigestellt?

B
bürgermeister

25.10.2016 um 15:28 Uhr

Hallo Moreno,

die Sache ist diese das die Kollegin eigentlich aus dem Verkauf stammt. Nun kann sie nicht mehr im Verkauf arbeiten und hatte ein Umschulung gemacht und 2 Jahre bei uns in der Kassenbuchhaltung gearbeitet. Allerdings wahr die Stelle nur befristet. Besagte Kollegin hat aber einen unbefristeten Vertrag seit 1999. Und hat nach eigner Aussage einen Übergang von Vertriebsgesellschaft zur Produktionsgesellschaft gemacht, weil sie nicht mehr im Verkauf arbeiten kann. Unsere Personalerin meint sie muss in den verkauf zurück was aber nicht geht. Nun ist sie freigestellt und die Gelehrten(Anwälte) befassen sich damit.

N
niemand

25.10.2016 um 15:51 Uhr

Hallo, Sie ist SBV in eurer Gesellschaft und somit in eurer Gesellschaft zu beschäftigen. Eure GL sollte eure Personalerin wegen Unfähigkeit raus werfen, da sie unnötige Kosten verursacht. Selbstverständlich kann die Kollegin ihr Amt uneingeschränkt weiter führen.

B
bürgermeister

25.10.2016 um 15:56 Uhr

@Niemand:

So sehe ich die Sache auch. Bin mal gespannt wie die Story weitergeht. Danke euch für die Diskussion vielmehr Meinungsaustausch.

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