Kündigung anfechtbar?
Guten tag zusammen,
Hab da mal eine frage mit der hoffnung hier kann mir jemand helfen.
Ich arbeite in einer Bäcker Filiale die von meinem chef selbstständig betrieben wird (franchise) die zu einer großen kette gehört.
3 mini jobber und ich einzige teilzeitkraft.er und seine frau arbeiten vollzeit. Jetzt hab ich eine Kündigung bekommen zum 31.11.16 Kann ich hier Kündigungsschutzklage einreichen wenn bei so einer kleinen Bäckerei oder habe ich hier keine chance? Betriebliche Gründe hat er angegeben da es nicht so läuft und er meint es geht mit weniger. Arbeite hier seit 5 jahren und bin die letzte die ier angefangen hat zu arbeiten. Habe nicht den verdienst für einen anwalt darum versuche ich hier etwas rauszufinden was ich für Möglichkeiten habe. Bin für jeden tipp und rat dankbar. Grüße Nicole
Community-Antworten (5)
24.10.2016 um 19:49 Uhr
Deinen Arbeitsvertrag hast Du mit dem Bäcker und nicht mit der Kette?
Dann hast Du keinen Kündigungsschutz.
Möglicherweise ist die Kündigungsfrist falsch. Wenn Du MEHR als 5 Jahre beschäftigt bist, sollte diese zwei Monate betragen.
Bliebe allenfalls noch die Hoffnung auf einen formalen Fehler. Vermutlich ist es aber besser nach vorne zu sehen,
24.10.2016 um 19:51 Uhr
Nach dem, was du beschrieben hast, fällst du nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Ob formelle Fehler vorliegen, kann hier niemand mit den Informationen beurteilen. Dies würde dir aber auch nur wenige Wochen mehr (und vermutlich ein schlechteres Zeugnis) verschaffen.
24.10.2016 um 20:14 Uhr
Ich denke, da kannst du kaum etwas erwartet. Besser du suchst dir einen anderen Arbeitsplatz.
24.10.2016 um 22:55 Uhr
Der Kündigungstermin ist allerdings falsch; wenngleich das auch ohne Bedeutung ist.
24.10.2016 um 23:10 Uhr
@ Nicolineee
Was für eine Kündigungsfrist ist denn in Deinem Arbeitsvertrag konkret vereinbart?
Was die Kündigung zum 31. November betrifft, geht das schlecht, weil der November nur 30 Tage hat. ;-) Spielt aber tatsächlich keine Rolle!
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