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Benachteiligungsverbot vs. Weisungsrecht

T
Tibidor
Nov 2016 bearbeitet

Wie würdet ihr diesen "fiktiven" Fall bewerten?

Ein unangenehmes Betriebsratsmitglied soll auf einen Schichtarbeitsplatz versetzt werden, dessen Arbeitszeiten sie aus persönlichen Gründen nicht erfüllen kann. (wegen Kindsbetreuung) In Ihren Arbeitsvertrag steht das sie sich bereit erklärt Schichtdienst zu leisten. Der Arbeitgeber weis auch, das es Ihr nicht möglich ist Schichtdienst zu leisten.

Würdet Ihr Sagen das der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot verstößt, oder er nur sein Weisungsrecht in Anspruch nimmt ?

Gruß

1.22508

Community-Antworten (8)

P
Pickel

22.10.2016 um 22:26 Uhr

Die Frage ist in dieser Form hier absolut sinnlos. Niemand außenstehendes kennt die zahlreichen Details, die für eine angemessene Einordnung zwingend erforderlich sind.

G
gironimo

23.10.2016 um 00:40 Uhr

Ich hoffe, dass sich hier der BR als Gremium einmischt. Denkt erst einmal an Eure Aufgabe, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Und notfalls könnt ihr euch bei der Arbeitszeit /Schichtplanung quer legen. Und wenn dann noch eine Versetzung dabei ist, bei der die Kollegin Nachteile zu befürchten hat, sagt ihr nach §99.2.4 BetrVG Nein. Egal was individuell vor Jahren vereinbart wurde.

G
ganther

23.10.2016 um 13:26 Uhr

Selbst wenn der Arbeitsvertrag das so erst einmal sagt so unterliegt das Weisungsrecht den allgemeinen Regeln. Will sagen das jede Weisung inhaltlich überprüft werden kann. Ein Gericht unterzieht die Weisung dann der sog. Ausübungskontrolle. Daneben sollte der BR auf jeden Fall in der von gironimo genannten Weise tätig werden

C
Challenger

23.10.2016 um 13:38 Uhr

Tach auch, wenn sich die Lebensumstände ändern, z.B. nach der Geburt eines Kindes, kann sich der AG meiner Auffassung nicht ohne weiteres mehr auf die erklärte Bereitschaft zur Schichtarbeit der MA'rin berufen. Da es sich bei der MA'rin um ein BR-Mitglied handelt,ist darüber hinaus sogar eine Behinderung der BR-Tätigkeit in Betracht zu ziehen, da der AG hier offensichtlich vorsätzlich handelt

B
blackjack

23.10.2016 um 16:06 Uhr

Wie lange arbeitet die Kollegin auf ihrem jetzigen Arbeitsplatz?

T
Tibidor

23.10.2016 um 22:33 Uhr

Hi,

die Kollegin ist ca 17 Jahre in der Firma.

Gruß

M
Moreno

24.10.2016 um 11:51 Uhr

Natürlich sollte der BR so handeln wie Gironimo es geschrieben hat.

Aber wie Challenger schreibt, dass es eine Behinderung der Betriebsratsarbeit ist, ist völliger Quark auch Schichtarbeiter können ganz normal ein BR Amt betreiben.

G
ganther

24.10.2016 um 15:37 Uhr

Eine Behinderung der BR Arbeit ist lächerlich. Auch dass eine vertragliche Vereinbarung nach der Geburt nicht mehr gilt ist Käse. Nochmal individualrechtlich eine Frage der Ausübungskontrolle und kollektivrechtlich habe ich MBR zu beachten

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