Erstellt am 21.10.2016 um 11:38 Uhr von celestro
Ein befristeter AV endet mit dem Ende der Befristung. Eine Kündigung ist nicht nötig.
Erstellt am 21.10.2016 um 12:29 Uhr von Pasana
Und wenn man eher in dieser Firma nicht mehr arbeiten will
Erstellt am 21.10.2016 um 13:13 Uhr von Moorhuhn
Das hängt davon ab, ob eine Kündigung im AV vorgesehen ist. Wenn das der Fall ist gilt die angegebene Kündigungsfrist. Ist dies nicht der Fall kann er auch nicht ordentlich gekündigt werden (weder vom AN noch vom AG).
Erstellt am 21.10.2016 um 13:49 Uhr von nicoline
Man kann sich aber um eine Auflösung bemühen.
Erstellt am 21.10.2016 um 17:26 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so,. Entweder es ist im Vertrag eine Kündigung vereinbart oder nicht. Wenn nicht, kann man es nur mit einem Aufhebungsvertrag versuchen.