Betriebsratsmitglied will Mitarbeiter loswerden
Ein Mitarbeiter ist sehr schwierig im Umgang. Das wirkt betriebsstörend auf seinen unmittelbaren Kollegen. Der Chef von der Abteilung hat versucht diesen Mitarbeiter deshalb zu versetzen, aber hat es nicht durchgekriegt. Jetzt hat der eine Kollege durch sein Amt als Betriebsratsmitglied einen Anwalt kontaktiert, um herausfinden welche Chancen man hat, diesen „schwierigen“ Mitarbeiter rauszukriegen. Die Kosten für diese Anwaltsberatung trägt der Arbeitgeber.
Ist so ein Fall eine Aufgabe des Betriebsrats? Besteht hier Interesse-Konflikte?
Community-Antworten (5)
20.10.2016 um 22:13 Uhr
Wieso trägt die Kosten der Arbeitgeber?
21.10.2016 um 02:26 Uhr
Hallo Inebina, Du bist nicht im BR, oder? Ein einzelnes BR-Mitglied kann keinen Anwalt auf Kosten des Chefs kontaktieren, oder bei Euch läuft etwas sehr merkwürdig. Möglicherweisae hat der Betriebsrat beschlossen, sich anlässlich des Falls anwaltlich beraten zu lassen, wie der BR bei schwierigen Kollegen reagieren kann. Solche Anwaltskosten muss der Arbeitgeber in der Regel zahlen. Der BR hat grundsätzlich das Recht, die Entfernung eines Kollegen zu fordern, der sich extrem betriebsstörend verhält. Das wäre dann aber ein ganz besonders krasser Fall.
21.10.2016 um 09:27 Uhr
"Interessen-Konflikt und mögliche Behinderung (Allgemeines)
Pernille ®, Donnerstag, 20. Oktober 2016, 19:19 (vor 12 Stunden, 4 Minuten)
Ein Mitarbeiter gilt als wirr, etwas chaotisch im Gedanken "
Der Post hier kommt mir bekannt vor.............Im SBV Forum keine zusagende Antwort erhalten ?
21.10.2016 um 17:04 Uhr
@alterMann
„Ein einzelnes BR-Mitglied kann keinen Anwalt auf Kosten des Chefs kontaktieren, oder bei Euch läuft etwas sehr merkwürdig.“
Das ist nicht ganz korrekt.
Jeder Amtsinhaber kann gegen eine Störung seiner Amtsausübung auch gerichtlich vorgehen. Diesen Anspruch kann das Organmitglied mithilfe einer Unterlassungsklage, ggf. auch im Rahmen einer einstweiliger Verfügung gegen jedermann geltend machen.
Dazu kann er auch einen Anwalt seines Vertrauens einschalten, ohne hierzu einen BR-Beschluss zu benötigen. Da diese Kosten im Rahmen seiner Amtsausübung entstehen, hat diese auch der AG zu tragen.
@Inebina „Ist so ein Fall eine Aufgabe des Betriebsrats?“ Natürlich ist das auch Aufgabe eines BR.
Das ergibt sich aus den einem BR obliegenden Aufgaben gemäß der §§ 75 u. 80 Abs. 1 Nr. 2, sowie der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis hin zu einem Initiativrecht des § 104 BetrVG.
21.10.2016 um 18:00 Uhr
Hallo, Für mich hört sich das ganze sehr Mittelalterlich an. Man musste nur irgend eine Behauptung anstellen und sagen ,der Nachbar ist ein Hexer oder eine Hexe ,schon wurde er/sie auf den Scheiterhaufen verbrannt.
Als erstes frage ich mich, was macht denn der MA das Störend ist? Da schon der Chef versucht hat ihn los zu werden, und es nicht geschafft haben soll ( was kann ich darunter verstehen) Wenn sich der MA Gesetzeswidrig verhält oder gegen Arbeitsanweisungen verstößt ,Beleidigt, Betrug macht oder Handgreiflich wird ,all das wären Maßnahmen um einen MA, Im Sinne Deiner Aussage -Los zu werden- Und wenn sich ein viertel der Belegschaft ihn Störend finden ,ist es Sache des BR §§ 87 Abs.1 Nr.1 u. 104 BetrVG.
Im Moment erkenne ich an Deiner Frage nur: Mobbing! Und nicht der ,den Ihr los werden wollt, sondern den ihr los werden wollt wird von 1 MA gemobbt, und 1 BRM macht da auch noch mit.
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