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BV mit Nachwirkung loswerden

B
BR2226
Feb 2023 bearbeitet

Hallo

es gibt eine BV die auf Initiative des AG entstanden ist. Vom Grundsatz her ein positive Sache, deshalb sind wir vor ein paar Jahren mitgegangen. Problem, die BV existiert nur auf dem Papier und wurde zu 0% umgesetzt. Leider hat sie eine Nachwirkung bis zum Abschluss einer neuen BV.

Wir wollen ein Zeichen setzen und die BV kündigen, nicht um neu zu verhandeln, was sinnfrei ist, da ja nix umgesetzt wurde, sondern um sie loszuwerden.

Der AG wird die BV behalten wollen weil sie ein Politikum ist und sich gut nach außen verkaufen lässt.

Gibt es also die Möglichkeit, die BV loszuwerden weil sie eben nicht umgesetzt wird? Wir wollen nach all den Jahren nicht mehr erreichen, dass sie per Gericht z. B. umgesetzt wird, sondern sie loswerden, gerade weil es bei anderen BVs auch nicht optimal läuft. Das Zeichen von uns bzw. die Wirkung wäre tatsächlich größer, wenn wir sie irgendwie loswerden könnten.

Wie gesagt, reine Kündigung wegen der Nachwirkung ist nutzlos.

Achja und es ist eine freiwillige BV, nichts aus dem §87

20306

Community-Antworten (6)

R
Rakshazar

02.02.2023 um 20:06 Uhr

Wurde die Nachwirkung in dieser BV denn mit beschlossen? Ansonsten haben freiwillige BVs keine Nachwirkung...

B
BR2226

02.02.2023 um 20:22 Uhr

Ja wurde sie, habe aber wohl schon die Lösung gefunden, vielleicht reicht die Drohung der Einigungsstelle, denn da haben wir bestimmt gute Chancen, wenn die BV ja nie umgesetzt wurde

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/a-2003.html

D
DummerHund

02.02.2023 um 20:42 Uhr

Die Einigungsstelle wird da wohl der falsche Ansprechpartner sein. (Meine Einschätzung) Ich würde den AG erst einmal auffordern die BV ein zu halten und um zu setzen. Will er dies nicht, dann den Vorschlag einer außerordentlichen Kündigung oder Aufhebung der BV. Hier würde ich dem AG nahe legen das Angebot an zu nehmen da man sonst die Gerichte bemühen müsste und dies nur unnütz Geld kosten würde. Da die BV nie gelebt wurde ist dies ein schwerwiegender triftiger Grund. https://www.advo-bauer.de/worauf-arbeitgeber-beim-kuendigen-einer-betriebsvereinbarung-achten-sollten/

R
rtjum

03.02.2023 um 09:14 Uhr

warum hat der BR aber denn nicht viel früher was gemacht wenn die BV schon vor Jahren abgeschlossen wurde?

T
Thomas63

03.02.2023 um 13:05 Uhr

Der AG wird die BV behalten wollen weil sie ein Politikum ist und sich gut nach außen verkaufen lässt.

Bedeutet?

Ich frage weil wir ein sehr großer Internationaler Konzern sind und in wenigen Ausnahmen auch manchmal formulierungen in BVs haben die intern nichts bewirken aber nach Aussen unseren Standort besser dastehen lassen.

Ihr könnt da sicher die Vor und Nachteile besser abschätzen

B
BR2226

03.02.2023 um 13:12 Uhr

Bedeutet: Zertifizierungen, Angebot für AN, auch wenn es nicht wirklich was bringt, lässt sich aber allgemein gut verkaufen, schaut mal was wir alles haben.... stört uns aber nicht wirklich, wenn die BV weg wäre, primär wäre hier der Nutzen für uns als Druckmittel gut

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