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Festes Mitglied wird zum Ersatzmitglied

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Bella2401
Okt 2019 bearbeitet

Unser Gremium setzt sich aus 17 Mitgliedern zusammen. Als Gremium müssen wir eine Frauenquote von 5 erfüllen. Sitze wurden über eine Listenwahl mit Dhondt berechnet. Am Tag der Wahl wurde auf einer Liste schon eine Frau (1)für einem Mann bevorzug um die Frauenquote zu erreichen. Nach ein paar Sitzungen ist ein Mitglied zurück getreten und eine Frau (2) (Langzeitkrank) hat das Mandat übernommen. Andere Liste. Ab da waren dann 6 Mitglieder in unserem BR weiblich. Etwas später ist eine Frau von Ihrem Mandat zurück getreten. Hier wurde dann innerhalb der Liste nicht das nächste Ersatzmitglied (männlich) sondern die nächste Frau (3) genommen.
Nach einem Jahr später Nach Rückkehr der Frau (2) wurde der Frau (3), dann ihr festes Mandat in ein Ersatz Mandat vom Vorsitzenden geändert und der Mann der vor ihr, dass Mandat erteilt. Kann von dem Vorsitzenden zuletzt genannter Wechsel einfach durchgeführt werden. Mein Verstand hierzu ist, dass dies nur über ein Arbeitsgericht möglich ist. Nach einer rechtlichen Einschätzung welche ich fragwürdig heiße hat der zuletzt genannte Frauenwechsel (3) aufgrund der Frauenquote stattgefunden. Frau (2) würde nicht gezählt werden, da langzeitkrank. Gemäß BtrVG kann ich da nichts drüber finden, weil das BR Mandat ja ein Ehrenamt ist welches auch in Elternzeit Krankheit ect. Weiterläuft.

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Community-Antworten (3)

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BRHamburg

19.10.2019 um 08:37 Uhr

Also ich würde mal sagen ihr habt ganz schön Mist gemacht mit euren Frauennachrückern. Aber um das genau da zulegen habe ich noch nicht genügend BR Wahlen gemacht.

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Catweazle

19.10.2019 um 13:21 Uhr

Ein BRM kann in keinem Fall Ersatzmitglied werden. Du siehst das schon richtig. Kranke werden natürlich mitgezählt und durch Ersatzmitglieder ersetzt. Der Arbeitgeber wird wissen wer an der Sitzung teilnimmt und kann bei Bedarf Betriebsratsbeschlüsse erfolgreich wegen Ladungsfehler anfechten. Nach deiner Schilderung ist es unwahrscheinlich, dass ordnungsgemäß geladen wird. Ein BR wird erst durch eine korrekte Ladung handlungsfähig. Ihr solltet euch Hilfe von der Gewerkschaft holen.

P
Pjöööng

21.10.2019 um 12:57 Uhr

Ich weiß nicht ob ich in diesem Forum schon mal darauf hingewiesen habe dass diese Minderheitengeschlechterquotenregelung ein ausgemachter Schmarrn ist...

Die Fragen wer ordentliches BRM ist, wer wann nachrückt und wer als Ersatzmitglied in den BR einrückt sind gesetzlich abschließend geregelt. Damit passiert das automatisch und nicht durch irgendwelche Handlungen des BRV. Dieser ist lediglich dafür verantwortlich, dass korrekt eingeladen wird.

Zwei Grundsätze dabei: Ein ordentliches BRM bleibt ordentliches BRM, auch während einer Langzeiterkrankung. Der BRV hat dann vor jeder Einladung zu prüfen, ob bei Einladung des nächsten EBRM die Minderheitenquote erfüllt ist und falls nicht entsprechend das nächste EBRM einzuladen welches dem Minderheitengeschlecht angehört. Insofern ist überhaupt nicht nachvollziehbar wieso durch die Rückkejr der langzeitkranken Betriebsrätin plötzlich die Quote übererfüllt sein sollte. Wenn sie nach der Rückkehr übererfüllt ist, war sie es vorher auch schon! Ein ordentliches BRM bleibt ein ordentliches BRM! Das kann durchaus absurde Folgen haben, z.B. wenn ein BRM nur durch einen Listensprung BRM geworden ist und zu einem späteren Zeitpunkt durch den Wegfall eines BRM und Nachrücken des nächsten Ersatzmitgliedes welches zufälligweise dem Minderheitengeschlecht angehört der Listensprung eigentlich obsolet würde.

Ihr solltet also mal vom Wahltermin anfangend prüfen wer zu welchem Zeitpunkt BRM war. Dazu braucht Ihr auf Dinge wie Langzeitkrankheit keine Rücksicht zu nehmen. Ihr müsst also nur schauen, ob Ihr die Zusammensetzung des BR nach der Wahl richtig gemacht habt und wer dann bei einem Ausscheiden jeweils nachgerückt ist. Falls Ihr dann heute feststellen solltet dass die Frau die jetzt "degradiert" wurde nicht ordentliches BRM ist, dann war sie es auch nie!

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