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Zeitnahe Zahlung von AE

F
feuerteufel
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen, wir sind eine Firma in der sehr viel Menschen mit Aufwandsentschädigung eingestellt sind. Nun hat der AG die Zahlung dieser AE immer weiter nach hinten verschoben, d.h. sie wird neuerdings erst um den 20. eines Monats ausgezahlt. Unserer Meinung nahc ist das nicht ok, da zeitnaher Anspruch besteht. Oder haben wir da eine falsche Einstellung? Gibt es da irgendwie Fristen bis wann gezahlt werden muss?

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Community-Antworten (8)

E
Erbsenzähler

18.10.2016 um 15:44 Uhr

@feuerteufel Wo ist die Aufwandsentschädigung (Spesen? oder was ist gemeint?) geregelt? Arbeitsvertrag. Reisekostenordnung? Wenn hier etwas geregelt ist muss der AG sich dran halten. Wann sind die Aufwandsentschädigungen entstanden? Wie lange dauert es maximal maximal bis diese ausgezahlt werdne?

P
Pjöööng

18.10.2016 um 15:53 Uhr

Geht es dabei um Ehrenamtliche oder ähnliches?

Ich befürchte dass Ihr da gar kein Mitbestimmungsrecht habt. Es steht Euch aber frei, dieses Thema mit einem Thema zu verknüpfen, bei welchem Euer Arbeitgeber ein Interesse hat.

G
gironimo

18.10.2016 um 16:07 Uhr

Zu klären wäre auch, woran es liegt, dass es immer später wird.

Im Übrigen sehe ich hier den § 87 Abs. 1 Nr.4 BetrVG

Zitat Däubler, Kommentar zum BetrVG:

"Unter Arbeitsentgelt sind die vom AG zu erbringenden Vergütungsleistungen zu verstehen. Zum Arbeitsentgelt zählen daher (....) Reisekosten, Wegegelder, Spesen (....)"

Also so ganz außen vor ist der BR nicht.

P
Pjöööng

18.10.2016 um 16:15 Uhr

Setzt der Begriff "Arbeitgeber" nicht voraus, dass ein Arbeitsverhältnis besteht?

F
feuerteufel

18.10.2016 um 17:38 Uhr

ja, die haben natürlich alle einen Arbeitsvertrag mit allem drum und dran. Da wir nicht Tarifgebunden sind machen die GF wie es grad in den Kram passt. Bisher ist der Aufwand - soziales Unternehmen - immer so um den 10. ausgezahlt worden. Da wir viel studentische MA haben die dringend auf das Geld angewiesen sind, versuchen wir da etwas zu tun das die Auszahlung eben früher stattfindet. Könnten wir da mit einer BV da etwas bewirken?

A
AlterMann

18.10.2016 um 18:58 Uhr

feuerteufel: Nochmal die Frage: Was meinst Du mit Aufwandsentschädigung? Ich vermute mal die sog. Übungsleiterpauschale? Oder reden wir hier von Spesen oder über was ganz anderes?

F
feuerteufel

19.10.2016 um 11:59 Uhr

ja, das ist die ehemalige Übungsleiterpauschale. Die kann ja auch im sozialen Bereich zu z.B. den GFB`s gezahlt werden. Das Gehalt GFB bekommen die KollegInnen pünktlich und ganz normal aber eben die AE nicht.

P
Pjöööng

19.10.2016 um 12:08 Uhr

Ich bleibe bei meiner Befürchtung ...

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