Erstellt am 26.10.2010 um 18:27 Uhr von wölfchen
. . . hihi, dieses Problem hatten wahrscheinlich fast alle hier im Forum schon mal (mit Ausnahme derjenigen, die in einen gut funktionierenden BR hineingewählt wurden).
Zur Verfahrensweise:
nochmal ein Angebot einholen und evtl. zur Sicherheit noch 2 Vergleichsangebote mit vorlegen. Dann die betrieblichen Belange nicht außer acht lassen (nicht gerade während z.B. einer Wirtschaftsprüfung, Jahresabschluss o.ä.). Und rechtzeitig genug dem Arbeitgeber vorlegen, mit Terminsetzung für Rückantwort.
Bei erneuter Absage einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen (kann bestimmt die Gewerkschaft einen empfehlen) und dann los . . .
Erstellt am 26.10.2010 um 18:52 Uhr von rainerw
......wobei ich jetzt nicht erkennen kann warum der BR sich hier einen Rechtsanwalt nehmen soll?
Hier liegt es an dem AG ob er den Rechtsweg bestreiten will oder nicht. Je nach Begründung warum er die Kosten nicht tragen will hat dieser sich an die Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht zuwenden.
Als BR würde ich den Beschluss fassen, dem AG mitteilen und wenn dieser Einwände hat mich zunächst mit dem Anbieter in verbindung setzen.
Erstellt am 26.10.2010 um 19:00 Uhr von wölfchen
. . . den Rechtsanwalt, um mit einer einstweiligen Verfügung den Schulungsanspruch durchzusetzen. Ich warte doch nicht, ob der AG eventuell mal geruht, eine Einigungsstelle anzurufen, oder ein Arbeitsgericht. Er wird einen Teufel tun - er sagt "nein" und dann hat sichs. Und wenn man dann nicht in der Lage ist zu zeigen, dass er den BR ernst zu nehmen hat, dann hat man schlechte Karten . . .
Erstellt am 26.10.2010 um 19:07 Uhr von rainerw
.....da hast Du natürlich wahr. Auch wenn ich dies wusste, woollte ich mal die Info für den Fragenden rauskitzeln.----- sorry
Erstellt am 26.10.2010 um 20:51 Uhr von Kölner
....und ich hoffe mal sehr, dass der Fragesteller das Wort 'homogen' versehentlich hier eingesetzt hat.
Erstellt am 26.10.2010 um 20:58 Uhr von rainerw
Erstellt am 26.10.2010 um 21:20 Uhr von Immie
Ach...ist blackjack nicht BRM in einem arbeitgeberfreundlichen BR??? ;-)
Dann hätte ich doch antworten können :-)))))
Erstellt am 26.10.2010 um 22:25 Uhr von Osterhasi
Homogen bedeutet "gleichartig", "von gleicher Herkunft", "einheitlich" oder "einförmig". Homogene Strukturen sind aus gleichen oder ähnlichen Elementen zusammengesetzt.
Das Gegenteil von "homogen" ist heterogen oder inhomogen.
Erstellt am 27.10.2010 um 08:11 Uhr von Tanzbär
> Homogen bedeutet "gleichartig", "von gleicher Herkunft", "einheitlich" oder
> "einförmig". Homogene Strukturen sind aus gleichen oder ähnlichen Elementen
> zusammengesetzt.
Uiii.. ein Betriebsrat, der aus Geschäftsführern zusammengesetzt wurde?
Den würde ich auch nicht zur Schulung lassen ...
Erstellt am 27.10.2010 um 09:17 Uhr von rkoch
Ich will nochmal kurz auf die Sache eingehen:
> Hier liegt es an dem AG ob er den Rechtsweg bestreiten will oder nicht.
> Je nach Begründung warum er die Kosten nicht tragen will hat dieser sich an die
> Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht zuwenden.
Aus diesem Grund wird auch gerne immer gesagt: Geht einfach auf das Seminar, der Seminaranbieter treibt sein Geld schon selber ein.
Was aber gerne vergessen wird Neulingen mitzuteilen ist, das der AG gelegentlich in einer derartigen Situation mit Abmahnungen, außerordentlichen Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung oder schlicht mit der Verweigerung der Lohnzahlung (=Freistellung) für die Dauer des Seminars reagiert, worauf das betroffene BRM (nicht der BR !) einen Kündigungsschutzprozess oder einen Prozess wegen Lohnfortzahlung anstrengen muss.
Die bessere und einfachere Methode ist definitiv das Beschlußverfahren in dem man den AG zu Kostenübernahme und Freistellung verdonnern läßt. 1. Macht das der BR, nicht das BRM und 2. falls der AG immer noch zu unkonventionellen Maßnahmen greift zieht man einfach den Beschluß und alle anhängigen Verfahren lösen sich in Luft auf.