GF verweigert Zahlung zur BR Schulung
Rubbel die Katz,
wir wollten von der Grundhaltung her homogen zur Geschäftsführung sein, der unser Betriebsrat erstmalig eingepflanzt wurde. Ordentlich wie wir sind, haben wir per Beschluss verfasst, die BR Mitglieder zur BR1 Schulung zu senden. Angebot eingeholt und mit Kopie des Beschlusses den AG gebeten, die Zahlung anzuweisen. (Nur 1 BR Mitglied wird abgesandt, alle anderen folgen später) Dieser Verweigerte die Veranlassung zur Zahlung. Jetzt haben wir Termin 1 verpasst.... Was nun? Das Recht zur Schulung haben wir ja zweifelsohne, hat jemand Erfahrung damit? DANKE!
Community-Antworten (10)
26.10.2010 um 20:27 Uhr
. . . hihi, dieses Problem hatten wahrscheinlich fast alle hier im Forum schon mal (mit Ausnahme derjenigen, die in einen gut funktionierenden BR hineingewählt wurden). Zur Verfahrensweise: nochmal ein Angebot einholen und evtl. zur Sicherheit noch 2 Vergleichsangebote mit vorlegen. Dann die betrieblichen Belange nicht außer acht lassen (nicht gerade während z.B. einer Wirtschaftsprüfung, Jahresabschluss o.ä.). Und rechtzeitig genug dem Arbeitgeber vorlegen, mit Terminsetzung für Rückantwort. Bei erneuter Absage einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen (kann bestimmt die Gewerkschaft einen empfehlen) und dann los . . .
26.10.2010 um 20:52 Uhr
......wobei ich jetzt nicht erkennen kann warum der BR sich hier einen Rechtsanwalt nehmen soll? Hier liegt es an dem AG ob er den Rechtsweg bestreiten will oder nicht. Je nach Begründung warum er die Kosten nicht tragen will hat dieser sich an die Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht zuwenden. Als BR würde ich den Beschluss fassen, dem AG mitteilen und wenn dieser Einwände hat mich zunächst mit dem Anbieter in verbindung setzen.
26.10.2010 um 21:00 Uhr
. . . den Rechtsanwalt, um mit einer einstweiligen Verfügung den Schulungsanspruch durchzusetzen. Ich warte doch nicht, ob der AG eventuell mal geruht, eine Einigungsstelle anzurufen, oder ein Arbeitsgericht. Er wird einen Teufel tun - er sagt "nein" und dann hat sichs. Und wenn man dann nicht in der Lage ist zu zeigen, dass er den BR ernst zu nehmen hat, dann hat man schlechte Karten . . .
26.10.2010 um 21:07 Uhr
.....da hast Du natürlich wahr. Auch wenn ich dies wusste, woollte ich mal die Info für den Fragenden rauskitzeln.----- sorry
26.10.2010 um 22:51 Uhr
....und ich hoffe mal sehr, dass der Fragesteller das Wort 'homogen' versehentlich hier eingesetzt hat.
26.10.2010 um 22:58 Uhr
@Kölner ......grins
26.10.2010 um 23:20 Uhr
Ach...ist blackjack nicht BRM in einem arbeitgeberfreundlichen BR??? ;-)
Dann hätte ich doch antworten können :-)))))
27.10.2010 um 00:25 Uhr
Homogen bedeutet "gleichartig", "von gleicher Herkunft", "einheitlich" oder "einförmig". Homogene Strukturen sind aus gleichen oder ähnlichen Elementen zusammengesetzt.
Das Gegenteil von "homogen" ist heterogen oder inhomogen.
27.10.2010 um 10:11 Uhr
Homogen bedeutet "gleichartig", "von gleicher Herkunft", "einheitlich" oder "einförmig". Homogene Strukturen sind aus gleichen oder ähnlichen Elementen zusammengesetzt.
Uiii.. ein Betriebsrat, der aus Geschäftsführern zusammengesetzt wurde? Den würde ich auch nicht zur Schulung lassen ...
27.10.2010 um 11:17 Uhr
Ich will nochmal kurz auf die Sache eingehen:
Hier liegt es an dem AG ob er den Rechtsweg bestreiten will oder nicht. Je nach Begründung warum er die Kosten nicht tragen will hat dieser sich an die Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht zuwenden.
Aus diesem Grund wird auch gerne immer gesagt: Geht einfach auf das Seminar, der Seminaranbieter treibt sein Geld schon selber ein.
Was aber gerne vergessen wird Neulingen mitzuteilen ist, das der AG gelegentlich in einer derartigen Situation mit Abmahnungen, außerordentlichen Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung oder schlicht mit der Verweigerung der Lohnzahlung (=Freistellung) für die Dauer des Seminars reagiert, worauf das betroffene BRM (nicht der BR !) einen Kündigungsschutzprozess oder einen Prozess wegen Lohnfortzahlung anstrengen muss.
Die bessere und einfachere Methode ist definitiv das Beschlußverfahren in dem man den AG zu Kostenübernahme und Freistellung verdonnern läßt. 1. Macht das der BR, nicht das BRM und 2. falls der AG immer noch zu unkonventionellen Maßnahmen greift zieht man einfach den Beschluß und alle anhängigen Verfahren lösen sich in Luft auf.
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