Schliessung einer Betriebsstätte - Soziaplan mit Interessenausgleich erst ab 6 AN erzwingbar?
Eine Betriebsstätte mit 5 AN soll geschlossen werden.In der Firma arbeiten gesamt 30 AN. Ist es richtig, dass ein Soziaplan mit Interessenausgleich erst ab 6 AN erzwingbar ist. Muss nun jeder AN seinen Nachteilsausgleich durch Kündigungsschutzklage bzw. geschickter Verhandlungsführung bei Einigung auf einen Aufhebungsvertrag selber durchsetzen ?
mfg
Paul
Community-Antworten (3)
05.05.2007 um 13:41 Uhr
Gibt es den ein Betriebsrat ???
05.05.2007 um 14:01 Uhr
Ja den gibt es.
05.05.2007 um 20:48 Uhr
Lies mal den § 112 a Absatz 1 Nr.1 BetrVG. Dort steht es tatsächlich so geschrieben. Der Sozialplan ist erst erzwingbar, wenn mindestens 6 Arbeitnehmer von einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG betroffen sind.
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