Ist eine Leiharbeitnehmer Betriebsvereinbarung erzwingbar??
Hallo Kollegen,
auch bei uns ist es jetzt soweit, es sollen Leiharbeitnehmer eingestellt werden. Wir wollen als BR in einer BV eine Quote vereinbaren um das Stammpersonal zu schützen.
- Hat schon jemand von Euch erfahrungen hiermit?
- Wäre solch eine BV erzwingbar?
- Worauf müssen wir bei Leiharbeitnehmern noch achten?
Danke Euch für Eure Antworten.
Gruß Franz-Josef
Community-Antworten (1)
09.02.2006 um 23:10 Uhr
Wie bei einer normalen Einstellung hat der Arbeitgeber gem. § 99 BetrVG auch bei dem Einsatz von Leiharbeitnehmern die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Weiterhin solltet ihr nachstehende §§ abarbeiten. § 92 Personalplanung § 92a Beschäftigungssicherung § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen § 95 Auswahlrichtlinien
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