W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist eine Leiharbeitnehmer Betriebsvereinbarung erzwingbar??

F
Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

auch bei uns ist es jetzt soweit, es sollen Leiharbeitnehmer eingestellt werden. Wir wollen als BR in einer BV eine Quote vereinbaren um das Stammpersonal zu schützen.

  1. Hat schon jemand von Euch erfahrungen hiermit?
  2. Wäre solch eine BV erzwingbar?
  3. Worauf müssen wir bei Leiharbeitnehmern noch achten?

Danke Euch für Eure Antworten.

Gruß Franz-Josef

3.19601

Community-Antworten (1)

H
Heini

09.02.2006 um 23:10 Uhr

Wie bei einer normalen Einstellung hat der Arbeitgeber gem. § 99 BetrVG auch bei dem Einsatz von Leiharbeitnehmern die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Weiterhin solltet ihr nachstehende §§ abarbeiten. § 92 Personalplanung § 92a Beschäftigungssicherung § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen § 95 Auswahlrichtlinien

Ihre Antwort