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Fristverlängerung bei Kündigung Teil 2

G
GrünGelb
Jan 2018 bearbeitet

Mist hatte die Antworten auf 7 begrenzt. @all der Vorfall (Diebstahl) war wohl am 9.9 der Chef wollte wohl warten ob sich von den Beschuldigten welche freiwillig melden. Dann hätte er ja die 2 Wochen Frist verpasst.

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Community-Antworten (3)

C
Catweazle

13.10.2016 um 20:01 Uhr

Wann der Vorfall war ist unwichtig. Wann hat der Arbeitgeber davon erfahren? Zu den 14 Tagen kommt evtl. noch eine angemessene Zeit zur Nachforschung. Aber erst war nur eine Person betroffen. Jetzt sind es sogar mehrere. Es riecht nach einer oder mehrere Verdachtskündigungen.

G
gironimo

14.10.2016 um 09:47 Uhr

Aber warum kümmert es Euch denn. Wenn der AG selbst mit den Fristen ins straucheln gerät, ist das sein Problem und stärkt die Chancen der Betroffenen im K-Sch-Prozess.

Als BR würde ich da mit keinem Wort darauf eingehen.

M
Moorhuhn

14.10.2016 um 10:54 Uhr

Wann genau die Frist angefangen hat ist schlussendlich nur vom Gericht zu klären. Eure Aufgabe ist es zu entscheiden, ob ihr der Kündigung zustimmen könnt. Für mich selbst käme das nur in Frage wenn ich es selbst gesehen hätte oder der Beschuldigte die Tat einräumt. In allen anderen Fällen würde ich Entscheidung auch dem Gericht überlassen, egal wie erdrückend die Beweislage erscheint.

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