Erstellt am 13.10.2016 um 18:01 Uhr von Catweazle
Wann der Vorfall war ist unwichtig. Wann hat der Arbeitgeber davon erfahren? Zu den 14 Tagen kommt evtl. noch eine angemessene Zeit zur Nachforschung.
Aber erst war nur eine Person betroffen. Jetzt sind es sogar mehrere. Es riecht nach einer oder mehrere Verdachtskündigungen.
Erstellt am 14.10.2016 um 07:47 Uhr von gironimo
Aber warum kümmert es Euch denn. Wenn der AG selbst mit den Fristen ins straucheln gerät, ist das sein Problem und stärkt die Chancen der Betroffenen im K-Sch-Prozess.
Als BR würde ich da mit keinem Wort darauf eingehen.
Erstellt am 14.10.2016 um 08:54 Uhr von Moorhuhn
Wann genau die Frist angefangen hat ist schlussendlich nur vom Gericht zu klären. Eure Aufgabe ist es zu entscheiden, ob ihr der Kündigung zustimmen könnt.
Für mich selbst käme das nur in Frage wenn ich es selbst gesehen hätte oder der Beschuldigte die Tat einräumt. In allen anderen Fällen würde ich Entscheidung auch dem Gericht überlassen, egal wie erdrückend die Beweislage erscheint.