Hallo zusammen,

unser AG will einen Kollegen (nicht BRM) kündigen. Die Anhörung wurde letzten Freitag reingereicht. Der BRV will zur Sitzung erst kommende Woche einladen. Auf meine Frage, ob wir denn nicht innerhalb von 1 Woche reagieren müssen, schreibt er mir zurück, er hätte beim AG eine Fristverlängerung beantragt und bewilligt bekommen.

Meine Frage: Reicht denn das? Der AG wird auf uns warten, das glaube ich schon. Aber wenn er dann kündigt, egal was wir sagen, und der AN vor Gericht geht - erkennt das Gericht dann diese Fristverlängerung an, die der AG dem BR gewährt hat? Ich habe nämlich Angst, es wird heißen, tja die gesetzliche Frist von 1 Woche geht aber vor.

Was meint ihr. Danke.