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Fristverlängerung für den BR = Fristverlängerung für den AN?

J
Johannn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser AG will einen Kollegen (nicht BRM) kündigen. Die Anhörung wurde letzten Freitag reingereicht. Der BRV will zur Sitzung erst kommende Woche einladen. Auf meine Frage, ob wir denn nicht innerhalb von 1 Woche reagieren müssen, schreibt er mir zurück, er hätte beim AG eine Fristverlängerung beantragt und bewilligt bekommen.

Meine Frage: Reicht denn das? Der AG wird auf uns warten, das glaube ich schon. Aber wenn er dann kündigt, egal was wir sagen, und der AN vor Gericht geht - erkennt das Gericht dann diese Fristverlängerung an, die der AG dem BR gewährt hat? Ich habe nämlich Angst, es wird heißen, tja die gesetzliche Frist von 1 Woche geht aber vor.

Was meint ihr. Danke.

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

28.06.2016 um 13:13 Uhr

Ich würde auch nicht warten. Das wird der Wichtigkeit der Sache nicht gerecht. Alternativ sollte der AG den Antrag zurückziehen und in ein paar Tagen neu einreichen.

Davon ab: Überschätze nicht die Bedeutung des Betriebsrats in der Frage. Sie ist im Grunde einzig für die Lohnfortzahlung relevant. Ein Gericht wird den Fall niemals anders entscheiden, nur weil der BR die Frist in diesem Fall anders interpretiert hat. Die allermeisten Gerichte interessieren sich sogar genau genommen gar nicht für die Stellungnahme des BR.

C
Challenger

28.06.2016 um 13:30 Uhr

Tach auch Johann,

Arbeitgeber und Betriebsrat können jederzeit Fristverlängerung vereinbaren. Die Äußerungsfristen nach §§ 99+102 BetrVG sind nämlich keine gesetzlichen Ausschlußfristen.

Vergleich : BAG - 2 AZR 561/85 -

G
gironimo

28.06.2016 um 17:33 Uhr

Ich würde es dennoch nicht tun. Warum will der BR nicht seinen Job machen? Er hat doch das Recht jederzeit - wenn es erforderlich ist - eine Sitzung zu machen. Und die Kündigung eines AN, den der BR ja vertreten soll, ist doch nun wichtig.

er hätte beim AG eine Fristverlängerung beantragt und bewilligt bekommen<

und ehrlich gesagt, das wäre mir zu dürftig. Hat der BRV das schriftlich?

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