Fristverlängerung nach § 102 - schriftlich beantragen oder kann dies der BRV mündlich mit dem Personalbüro machen?
Hallo,
muss man eine Fristverlängerung bei einer 99er-Einstellung oder Anhörung nach § 102 schriftlich beantragen oder kann dies der BRV mündlich mit dem Personalbüro machen? Danke.
Community-Antworten (1)
07.05.2008 um 14:27 Uhr
Theoretisch reicht mündlich - praktisch wird der Personaler einen akuten Anfall von Amnesie erleiden, wenn es "hart auf hart" kommt. Also aus Beweisgründen immer schriftlich oder aber mit Zeugen!
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