Erstellt am 13.10.2016 um 10:22 Uhr von celestro
"Die Freistellung setzt Freiwilligkeit voraus. Daher kann ein freigestelltes Betriebsratsmitglied sein Einverständnis zur Freistellung jederzeit widerrufen. Freigestellte können aus dieser Funktion vom BR abberufen werden. Die Abberufung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurde, erfolgt durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats gefasst wird (§ 38 Abs. 2 S. 8 i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 5 BetrVG). Für die Abberufung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt wurde, reicht die einfache Mehrheit (Mehrheit der anwesenden Mitglieder). In diesem Falle ist die geheime Stimmabgabe gesetzlich nicht vorgeschrieben. In Anwendung der entsprechenden Vorschrift zur Abwahl von Ausschussmitgliedern (§ 27 Abs. 1 BetrVG) ist die Neuwahl des nachrückenden Betriebsratsmitglieds ohne die Abberufung des früher und wirksam gewählten Ausschussmitglieds nichtig (BAG v.13.11.1991 - 7 ABR 18/91"
P.S. Möglich ist es ... ob nötig, müßt Ihr schon selbst entscheiden. Allerdings finde ich 5 h / Woche Freistellung schon ziemlich "seltsam".
Erstellt am 13.10.2016 um 12:50 Uhr von Pjöööng
Naja, celestros Beitrag geht etwas an der Frage vorbei.
Wenn ein freigestelltes BRM längerfristig an der Amtsausübung gehindert ist, kann ein Anspruch auf eine Ersatzfreistellung bestehen. Da braucht es keine Abwahl und so.
Bei 5h/Woche und zwei Monaten halte ich persönlich aber eine Ersatzfreistellung für übertrieben. Der § 36 sollte hier ausreichen.
Erstellt am 13.10.2016 um 15:03 Uhr von celestro
mit meinem Beitrag kann sich der BR die Freistellung weiterhin sicher. Warum das also "etwas an der Frage vorbei geht", weißt Du vermutlich selbst nicht.
Und nein ... nur weil man das vielleicht "weniger bürokratisch" auch hinbekommt, ist es noch lange nicht "an der Frage vorbei".
Erstellt am 13.10.2016 um 15:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"mit meinem Beitrag kann sich der BR die Freistellung weiterhin sicher."
Mit meinem nicht?
Erstellt am 13.10.2016 um 15:50 Uhr von celestro
"Mit meinem nicht?"
Habe ich das in Zweifel gezogen ?