Erstellt am 12.10.2016 um 14:45 Uhr von Pjöööng
Ich mag mich ja irren, aber mir wäre es neu, dass der BR bei dem Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu beteiligen wäre. Was soll er da auch?
Erstellt am 12.10.2016 um 15:02 Uhr von ickederdicke
Auch wenn erst ein Antrag gestellt wurde besteht der Status SB solange bis eine Ablehnung des Antrages kommt .Oder er wird im laufenden verfahren als SB halt anerkannt.
Geht euch erstmal auch nix an.
Da er Langzeit Au ist könnt ihr ihn bis zum St.Nimmerleinstag auffordern sich zu melden - muss er nicht.Basta.
Daher macht einfach euren Job und bearbeitet die Anhörung. es ist alles rechtens PUNKT
Erstellt am 12.10.2016 um 17:09 Uhr von gironimo
Ihr sollt ja nicht zur Behinderung Stellung nehmen, sondern zur beabsichtigten Kündigung. Und da seid ihr die Interessenvertretung des betroffenen AN.
Erstellt am 13.10.2016 um 06:48 Uhr von Erbsenzähler
@Inimser
Macht erst einmal eure Personalabteilung lang. Die muss, wenn es denen vorliegt, euch über alle Schwerbehinderten im Betrieb informieren. Vermutungsmodus an: Sie muss es ja wissen, wenn sie diesen Weg über das Integrationsamt geht. Vermutungsmodus aus!
In der euch vorliegenden Anhörung werdet ihr gefragt, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht. Wenn ja, legt euch ins zeug!!! Wenn nein, schreibt einfach, dass der AN trotz schriftlicher und telefonischer Aufforderung die Zusammenarbeit verweigert hat. Das nicht abgeben einer Stellungnahme zeigt von einem schlechten Betriebsrat.
Habt ihr aber noch Zeit würde ich ihm eine letztmalige Aufforderung mit Frist setzen und ihm mitteilen, wenn er sich nicht mehr meldet, dass ihr in der Anhörung schreibt: "Da der Mitarbeiter jedwegliche Zusammenarbeit verweigert können wir keine Stellungnahme abgeben!"