Anhörung vom Intergrationsamt zur Kündigung eines Schwerbehinderten
Hallo, wir haben eine Anhörung zur Kündigung eines Schwerbehinderten vom Integrationsamt. Wir vom Betriebsrat haben aber weder einen Antrag vom Kollegen für eine Schwerbehinderung gesehen noch eine irgendeine Bewilligung wegen eines Antrages bekommen. Er sagte nur er hätte den Antrag vor 1 Jahr gestellt. Das alles geht jetzt schon über ein Jahr. Der Kollege ist seit 18 Monaten Arbeitsunfähig und nimmt trotz Aufforderung auch kein Kontakt zu uns auf. Arbeitgeber will nun kündigen. BR bekommt jetzt eine Anhörung vom Integrationsamt. Müssen wir die Anhörung so beantworten? Wir haben ja nichts offizielles von einem Antrag. Oder können wir die Anhörung einfach ablehnen da wir ja nichts offizielles haben.
Community-Antworten (4)
12.10.2016 um 16:45 Uhr
Ich mag mich ja irren, aber mir wäre es neu, dass der BR bei dem Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu beteiligen wäre. Was soll er da auch?
12.10.2016 um 17:02 Uhr
Auch wenn erst ein Antrag gestellt wurde besteht der Status SB solange bis eine Ablehnung des Antrages kommt .Oder er wird im laufenden verfahren als SB halt anerkannt. Geht euch erstmal auch nix an. Da er Langzeit Au ist könnt ihr ihn bis zum St.Nimmerleinstag auffordern sich zu melden - muss er nicht.Basta.
Daher macht einfach euren Job und bearbeitet die Anhörung. es ist alles rechtens PUNKT
12.10.2016 um 19:09 Uhr
Ihr sollt ja nicht zur Behinderung Stellung nehmen, sondern zur beabsichtigten Kündigung. Und da seid ihr die Interessenvertretung des betroffenen AN.
13.10.2016 um 08:48 Uhr
@Inimser Macht erst einmal eure Personalabteilung lang. Die muss, wenn es denen vorliegt, euch über alle Schwerbehinderten im Betrieb informieren. Vermutungsmodus an: Sie muss es ja wissen, wenn sie diesen Weg über das Integrationsamt geht. Vermutungsmodus aus!
In der euch vorliegenden Anhörung werdet ihr gefragt, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht. Wenn ja, legt euch ins zeug!!! Wenn nein, schreibt einfach, dass der AN trotz schriftlicher und telefonischer Aufforderung die Zusammenarbeit verweigert hat. Das nicht abgeben einer Stellungnahme zeigt von einem schlechten Betriebsrat. Habt ihr aber noch Zeit würde ich ihm eine letztmalige Aufforderung mit Frist setzen und ihm mitteilen, wenn er sich nicht mehr meldet, dass ihr in der Anhörung schreibt: "Da der Mitarbeiter jedwegliche Zusammenarbeit verweigert können wir keine Stellungnahme abgeben!"
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