Erstellt am 12.10.2016 um 14:48 Uhr von Catweazle
Jemand anderes als Freigestellten wählen.
Erstellt am 12.10.2016 um 15:01 Uhr von titapropper
Nö- das muss man nicht! § 29/ 3 BetrVG: ein Viertel der Mitglieder des BR verlangen vom Vorsitzenden eine Sitzung einzuberufen mit TOP: Neuwahl des freizustellenden BR- Mitglieds gem. § 38/ 2 BetrVG.
Erstellt am 12.10.2016 um 15:12 Uhr von ickederdicke
Freigestellt und Minusstunden ? Wie geht das denn überhaupt, da eine Freistellung der kpl. Arbeitsleistung vorliegt - oder ?
Erstellt am 12.10.2016 um 15:17 Uhr von Pjöööng
Zitat (ickederdicke):
"Freigestellt und Minusstunden ? Wie geht das denn überhaupt, da eine Freistellung der kpl. Arbeitsleistung vorliegt - oder ?"
Ganz einfach: Um 10:00 kommen, um 14:00 gehen.
Erstellt am 12.10.2016 um 15:36 Uhr von celestro
"Freigestellt und Minusstunden ? Wie geht das denn überhaupt, da eine Freistellung der kpl. Arbeitsleistung vorliegt - oder ?"
Die Arbeitsleistung muß dann halt in BR-Arbeit erbracht werden. Und auch wenn da niemand prüfen kann, was der BRV so alles macht (oder nicht macht). Aber wenn es z.B. ein elektronisches System gibt und der MA normalerweise 38 Stunden arbeiten muß, so ist diese Zeit auch dann noch relevant, wenn die Person BRV wird.
Erstellt am 12.10.2016 um 17:04 Uhr von gironimo
Der BR muss es jedenfalls nicht hinnehmen. Wie schon geschrieben wurde. Abwählen und durch anderen ersetzen.
Den AG würde ich da raus halten, wenn dieser nicht selbst aktiv werden will.