Erstellt am 11.10.2016 um 21:16 Uhr von pickel
Erstellt am 11.10.2016 um 21:31 Uhr von ChristianPfalz
Wieso nein Pickel.
Bei uns muss für manche BRM Ersatzbesetzung vorhanden sein, da viele Mitarbeiter zu 2 arbeiten. Und alleine dürfen die Kollegen von den BRM nicht arbeiten.
Ich würde sagen ,dass es auf die Situation ankommt
Erstellt am 11.10.2016 um 21:35 Uhr von Pickel
Nein Christian. Der AG kann auch entscheiden, dass der AN solange andere Tätigkeiten (oder bezahltes frei) macht. Es ist seine Entscheidung
Erstellt am 11.10.2016 um 22:01 Uhr von gironimo
Wie der AG die Ausfallzeiten des BR überbrücken will, ist sein Problem. Der AG muss nur sicher stellen, dass der BR ungehindert seinen Job machen kann.
Erstellt am 11.10.2016 um 22:17 Uhr von nicoline
Ullatrulla
per Gesetz ist der AG dazu nicht verpflichtet. Im Zuge vertrauensvoller Zusammenarbeit wäre es sinnvoll er macht das, damit das BRM, ohne ständig Vorwürfe von den Kollegen über Mehrarbeit anhören zu müssen, sein Amt ausüben kann. Ich behaupte hier mal, dass das die wenigsten Arbeitgeber so sehen (wollen).