Seminare in welchen Zeitraum sinnvoll?
Hallo, wir sind ein 3 Wochen altes 5er Gremium und planen gerade unsere Schulungen. Ich als BRV und ein BRM planen bis Ende April die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1-3 und Arbeitsrecht Teil 1-3 zu besuchen....im Schnitt also eins pro Monat. ist das zuviel? Kann unser AG das ablehnen? Hintergrund ist auch das ab Mai wieder die Urlaubszeit beginnt und dann erst ab November wieder unproblematisch Zeit für Seminare wäre. Vielen Dank für Ihre Antworten
Community-Antworten (5)
11.10.2016 um 23:17 Uhr
Hallo!
Für jedes BR-Mitglied ist es erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht durch den Besuch von Seminaren anzueignen, da verantwortungsvolle BR-Arbeit nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Gremium über entsprechende Mindestkenntnisse im BetrVG verfügt (BAG vom 19.7.1995 – 7 ABR 49/94). Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Seminare „Betriebsverfassungsgesetz Teil I bis Teil III“ und „Betriebsverfassungsgesetz Kompakt Teil I und Teil II“.
Des Weiteren sind für jedes Mitglied im Gremium Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts erforderlich, denn das Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht so eng verflochten, dass eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar ist (BAG vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht vermitteln die Seminare „Arbeitsrecht Teil I bis Teil III“ und „Arbeitsrecht Kompakt Teil I und Teil II“.
Ebenso sind Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit für sämtliche Betriebsratsmitglieder nötig, so dass diesbezügliche Grundlagenschulungen erforderlich gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG sind. Wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit muss jedes Betriebsratsmitglied, unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb, zumindest über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83). Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit vermittelt das Seminar „Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz“.
Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt, als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht (BAG vom 21.06.2001 – 2 AZR 137/00). Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen, die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass jedem BR-Mitglied pro vierjähriger Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen. Das trifft nicht zu, denn dies gilt nur für den zusätzlichen „Bildungsurlaub der Betriebsräte“ gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG. Bei Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG entscheidet das Betriebsratsgremium im Rahmen der Verhältnismäßigkeit selbst, wie viele Seminare in der momentanen Situation erforderlich sind. Eine starre Begrenzung gibt es nicht; allein die Erforderlichkeit ist ausschlaggebend. Ein guter Betriebsrat muss eine solide Grundlagenausbildung für alle Mitglieder gewährleisten und in der Lage sein, die komplexen Problemfelder im Betrieb zu bearbeiten. Es geht um die sachgerechte Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Schon daraus ergibt sich, dass eine generelle Begrenzung auf drei Seminarwochen pro Amtsperiode gar nicht ausreichen kann. Der Betriebsrat hat einen umfangreichen Informationsbedarf, der vor allem auch auf dem neuesten Stand gehalten werden muss (BAG vom 11.7.72 - AP Nr. 1 1972).
Muss der BR bei der Planung von Seminarbesuchen Rücksicht auf „betriebliche Notwendigkeiten“ nehmen?
Ja, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Seminarbesuchs muss der BR bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf eventuelle „betriebliche Notwendigkeiten“ nehmen.Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines BR-Mitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche möglichst frühzeitig (möglichst mehrere Wochen) vor Seminarbeginn mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken innerhalb angemessener Zeit zu äußern. Was unter "angemessener Zeit" zu verstehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Arbeitsgericht Dortmund hat in einem Fall die Ablehnung durch den Arbeitgeber über einen Monat nach der Unterrichtung durch den Betriebsrat als nicht mehr angemessene Zeit angesehen (ArbG Dortmund v. 07.09.2001, AiB 2001, 727). Hält der Arbeitgeber bei der Wahl des Seminartermins die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so ist hierüber die Einigungsstelle anzurufen.
Beste Grüße
12.10.2016 um 00:07 Uhr
Ich würde sagen, dass ihr so schnell wie möglich die Grundlagen-Seminare machen solltet.
Das es dem AG nicht gefallen wird, ist schon fast normal. Aber plant doch erst einmal und tretet an den AG heran - dann wird man sehen, wie er reagiert. Vielleicht gelingt ein tragbarer Kompromiss, ohne Rechtsstreitigkeiten.
12.10.2016 um 01:53 Uhr
Nach meiner Erfahrung findet gerade bei den Grundlagen das eigentliche Lernen zwischen den Seminaren statt. Man kommt aus dem Seminar, ist voller Ahnung und Tatendrang, weiß alles (besser) und wenn dann das Problem über welches man im Seminar gesprochen hat in der Praxis auftaucht, oh, "wie war das nochmal". Gut wenn man dann beim nächsten Seminar jede Menge brennende Fragen hat...
Von daher würde ich empfehlen pro Quartal nur eine Grundlagenschulung zu machen, ambesten abwechselnd BetrVGund Arbeitsrecht.
12.10.2016 um 09:16 Uhr
@ChristianPfalz Bei soviel copy und paste wäre eine Quellenangabe angebracht.
12.10.2016 um 17:55 Uhr
@Zappelmann, woher ich diese Quellen habe, weiß ich nicht mehr. Habe ich mir irgendwann mal aus dem Internet zusammen gesucht.
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