Mitbestimmung bei Prokura-Erteilung?
Hallo Zusammen!
Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der Erteilung von Prokura? Ist eine Mitbestimmung möglich, kann der BR ablehnen oder muss der BR nur in Kenntnis gesetzt werden?
Vielen Dank!
Community-Antworten (3)
21.02.2013 um 10:13 Uhr
Procura > § 5 BetrVG. Selbst wenn es kein leitender Angestellter wäre: welche Ablehnunggründe gäbe es?
Informieren muss der AG allerdings.
21.02.2013 um 10:22 Uhr
Die Prokuraerteilung ist keine personelle Einzelmaßnahme i.S.d. § 99 BetrVG, somit nicht mitbestimmungspflichtig.
21.02.2013 um 11:38 Uhr
Es KANN aber eine personelle Einzelmaßnahme sein, nicht wegen der Prokura, sondern dann, wenn im Rahmen der Prokuraerteilung sich das Aufgabengebiet derart ändert, dass es eine Versetzung wäre.
Würde die Prokura den AN in den Status eines Leitenden Angestellten erheben, bedürfte es auch der Mitteilung des AN nach §105 BetrVG.
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