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Berechtigung für Betriebsratscomputer und Büroschlüssel

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albdonar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unsere BRV antwortete auf meinen Antrag für alle BR-Mitglieder für Internet und E-Mail Berechtigung, daß sie überrascht ist, daß ich glaube eine Berechtigung für den Zugangscode zum Computer zuhaben. Sie, der SF u. der Stelli hätten nur die Berechtigung für Büroschlüssel und Zugangscode. Ich dürfe nur in Anwesenheit eines der 3 Genannten das Büro betreten oder nur nach Terminvereinbarung mit ihr. und Protokolleinsicht nur mit einem von den dreien. Schlusssatz von ihr:Einen weiteren Bedarf sehe sie nicht, es war im alten BR nicht üblich, noch wäre es in anderen BR´s üblich. Wie kann ich hier vorgehen.?

5.007039

Community-Antworten (39)

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Fabrice

29.07.2010 um 16:04 Uhr

Halte ihr einfach dn §40 BetrVG unter die Nase.

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magdalena

29.07.2010 um 16:15 Uhr

ob euch ein schlüssel zusteht, kann ich nicht auf Anhieb sagen, aber der Zugangscode zu dem BR-Computer steht jedem BR zu.

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pehoe

29.07.2010 um 16:19 Uhr

albdonar, § 34 (3) greift hier auch- die Mitglieder des Betriebsrates haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrates und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen. Das betrifft zum einen das Büro ( Hausrecht aller BR- Mitglieder ) und natürlcih die Nutzung und Einsicht auch in den Computer. Der BRV hat keine Sonderstellung!

W
Widder

29.07.2010 um 16:19 Uhr

§ 40 BetrVg ??

Die BRV, Stelli und SF sind BRM wie jede(r) andere auch, und haben nicht die alleinige Schlüsselgewalt über das Büro oder die für die BR-Arbeit nötigen Mittel.

Hier greift § 80 BetrVG, Allgemeine Aufgaben. Zur Erüllung dieser Aufgaben, benötigt ihr die dazugehörigen Mittel. Dies sind u.a. Zugang zum BR-Büro, wenn du es für nötig hälst, also jederzeit, und auch Zugang zu der dort befindlichen Ausstattung, wie PC, Kopierer etc.

Lass dieses Thema als TOP mit auf die nächste BR-Sitzung setzen, und frage mal, wie du denn deine Aufgaben als BRM erfüllen sollst, wenn du keine Möglichkeiten hast, an die dafür nötigen Mittel zu kommen.

A
albdonar

29.07.2010 um 16:32 Uhr

@widder, lt. ihrem Schreiben sieht sie keinen weitergehenden Bedarf für alle BR, da ja sie, der SF und der Stelli, Schlüssel und Zugangscode haben. Von 17 BR-Mitgliedern hat sie immer die Mehrheit, da wir der Rest immer nur 7 Stimmen bei Beschlüssen zusammen bekommen. Und nur nach Terminvereinbarung mit ihr darf das Büro betreten werden. Leider macht sie nur das, was ihr der GF diktiert. Aber genung, stellt ihre Antwort eine Betriebsratsbehinderung dar und darf sie das alleine entscheiden?

P
pfeilenbogen

29.07.2010 um 16:36 Uhr

Die Ausstattung des BR und alle Räumlichkeiten sind Ausstaungen/ Räumlichkeiten des BR-Gremiums und nicht des BRV.

Auch dieses klärt auf:

Elektronisches Leserecht für alle Betriebsratsmitglieder von Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats gem. § 34 BetrVG.

Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.8.2009 verfügt jedes Mitglied des Betriebsrats nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen. http://www.dashoefer.de/Online-Angebote/Newsletter/PersonalGate/?wa=PERS09-46&cid=3177&uid=3266085&e=bernhard.hackenberger@t-online.de&from=ONL-PERSOG


http://www.vdaa.de/index.php?option=com_content&view=article&id=666:elektronisches-leserecht-fuer-alle-betriebsratsmitglieder-von-dateien-und-e-mail-korrespondenz-des-betriebsrats&catid=1:pressemitteilungen&Itemid=9


PS: BRM müssen auch nicht den BRV fragen darf ich. Der BRV ist KEIN Chef der BR. Er kann auch ggf. durch einen neuen BRV ersetzt werden.

W
Widder

29.07.2010 um 16:47 Uhr

Kein BRM darf eine Entscheidung alleine fällen. Die Entscheidungen werden im Gremium per Beschluß gefaßt.

Auch wenn sie immer die Mehrheit hat, kannst du mit deinen 7 Stimmen diesen Punkt auf die TO der BR-Sitzung setzen lassen.

Dann diskutiert ihr das mit allen. Vielleicht wird ja der eine oder andere hellhörig und ist auch deiner Meinung.

Bereite dies aber gut vor. Was passiert wenn durch Urlaub, Krankheit usw. niemand das BR-Büro betreten und BR-Arbeit machen kann, die an Fristen gebunden sind ????

Dies stellt, meiner Meinung nach, eine Behinderung der BR-Arbeit dar, aber innerhalb des BR`s ist mir das noch nie untergekommen....

A
albdonar

29.07.2010 um 17:06 Uhr

@widder, bei uns jedenfalls sieht das so aus. Keine Rechte von einzelnen BR-Mitgl., nur der SF, Stell und BRV haben das Recht. Da nur die drei Besprechungen mit dem GF abhalten, ist das so und basta(ihre Meinung).

R
ridgeback

29.07.2010 um 17:48 Uhr

@albdonar, dann mach Deine Fürstin mal auf folgendes aufmerksam und erkläre ihr das Du Deine Rechte durchsetzen wirst. Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Betriebsratstätigkeit gehören weiterhin die Kosten, die der gerichtlichen Verfolgung oder Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder seiner Mitglieder dienen. Da im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren keine Kosten und Auslagen erhoben werden (vgl. § 12 V ArbGG), beschränkt sich die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers regelmäßig auf die außergerichtlichen Kosten. Der Betriebsrat kann daher betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten auf Kosten des Arbeitgebers gerichtlich klären lassen, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Unerheblich ist, zwischen wem das Verfahren geführt wird, ob zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, zwischen Betriebsrat und anderen betriebsverfassungsrechtlichen Organen (z.B. Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat), zwischen Betriebsrat und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (z.B. Wahlanfechtung, Antrag auf Auflösung des Betriebsrats) oder zwischen Betriebsrat und einem Betriebsratsmitglied. Es reicht auch aus, wenn der Betriebsrat lediglich Beteiligter i.S. von § 83 ArbGG ist. Der Arbeitgeber hat in all diesen Fällen die Kosten auch dann zu tragen, wenn der Betriebsrat in dem Gerichtsverfahren verliert. Durch die Betriebsratstätigkeit bedingt sind auch die Kosten, die einem Betriebsratsmitglied durch die Führung von Rechtsstreitigkeiten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsstreitigkeit ausschließlich das Verhältnis des einzelnen Betriebsratsmitglieds zum Betriebsrat betrifft und die gesetzliche Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitglieds Streitgegenstand ist oder durch den Rechtsstreit berührt wird. Quelle: NZA 1996 Heft 20

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Petrus

29.07.2010 um 18:12 Uhr

17 BRM? Also 1501-2000 MA. Macht 4 Freistellungen. Und 3 Schlüssel. Wie kommt der vierte Freigestellte ins BR-Büro? Oder sitzt der auf dem Flur?

Ich glaube, bei Euch liegt noch viel mehr im Argen... Seid ihr "7 Aufrechten" zufällig in der Gewerkschaft? Oder eher die Anti-GEW-Fraktion?

D
DonJohnson

29.07.2010 um 18:52 Uhr

Petrus Warst lange nciht mehr hier...

Die sind in der GEW und da liegt wirklich sehr sehr viel im Argen :-(((

I
Immie

29.07.2010 um 18:59 Uhr

@albdonar

Hier findest du das genannte Urteil.

BAG, Beschluss vom 12. 8. 2009 - 7 ABR 15/ 08 (Lexetius.com/2009,2990)

A
albdonar

29.07.2010 um 19:56 Uhr

@petrus,17 BRM? Also 1501-2000 MA. Macht 4 Freistellungen. Und 3 Schlüssel. Wie kommt der vierte Freigestellte ins BR-Büro? Oder sitzt der auf dem Flur? Bei uns gibt es nur 2 Teilfreistellungen a 4 Std. für SF und Stelli. 2 Freistellungen lt. der Wahl dürfewn nicht in Anspruch genommen werden. So hat es die BRV und der GF bestimmt. Die BRV macht weiter ihren Job(Keine Freistellung) und zusätzlich hält sie an 2 Tagen in der Woche Termine und Büroarbeiten ab. Dies bekommt sie auch als Überstd. bezahlt. Don kennt die Problematik.

I
Immie

29.07.2010 um 20:41 Uhr

@albdonar

Gewerkschaft? Dann nichts wie hin:-))))

N
nicoline

29.07.2010 um 22:51 Uhr

DJ, und da liegt wirklich sehr, sehr viel im Argen :-((( Bei der Gewerkschaft, im Betrieb, oder bei beiden?????

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pfeilenbogen

29.07.2010 um 23:54 Uhr

Ihr Aufrechte solltet euch rechtlich beraten lassen und auch einmal prüfen, ob durch das Gesamtverhalten der anderen BRM und besonders des BRV nicht durch diese der Sachverhalt de rgroben Pflichtverletzung § 23 erfüllt wird, dann könnte man diesen das Mandat entziehen lassen. Denn durch die Nichtinanspruchnahme von Freistellungen und das hindern anderer BRM an ihrer Mandatswahnehmung könnte sich die Pflichtverletzung ergeben.

Dann könntet auch ihr 7 Aufrechten dieses angehen.

A
albdonar

30.07.2010 um 08:26 Uhr

@nicoline Bei der Gewerkschaft, im Betrieb, oder bei beiden????? Bei beiden, sowohl als ob. @pfeilenbogen bin bereits beim Rechtsanwalt, habe auch in der Sitzung am Montag eine Erklärung abgegeben, daß ich nach §119 Strafantrag stellen werde. Nicht einmal das hat gefruchtet, denn am Donnerstag bekam ich diese Nachricht von der BRV. Keinerlei Rechte.

R
rainerw

30.07.2010 um 13:43 Uhr

@albdonar Du siehst an den Anworten der Kollegen hier das Du eigentlich auf den richtigen Weg in Deinem Denken bist. Habe Dir ja nun alle so weit ausgearbeitet und als Mail zukommen lassen. Nun liegt es an Dir und Deinen KollegenInnen den Weg auch so zu beschreiten.

Was ich allerdings so noch nicht aufgezeigt hatte war neben der Neuwahl eines BRV;auch noch die Möglichkeit das die 7 Aufrechten aus dem BR zurück treten. Hat der BR dann nicht genügend Nachrücker giebt es Neuwahlen.

P
pfeilenbogen

31.07.2010 um 00:02 Uhr

albdonar

Ich schätze einmal, dass bei euch verschiedene BR-Listen bei der Wahl angetreten sind, also Listenwahl.

Die Verhältniswahl ist weiterhin die gesetzliche Regelwahl für die Ermittlung der freizustellenden BR-Mitglieder.

Dann werden auch die Freistellungen per de-Hondt entschieden. Wenn die 7-Aufrechten hier also eine Listengemeinschaft bilden, steht ihnen mindestens 1 Freistellung zu wleche sie auch auf 2-Teilfreistellungen aufteilen könnten.

Diese Freistellung steht auch nicht zur Disposition der anderen Liste/ BRM/BRV. Also diese Freistellung gem. § 39 BetrVG einfordern notfalls auch per Klage vor dem ArbG.

A
albdonar

01.08.2010 um 10:33 Uhr

@donJohnson, guten Morgen, wer muß die Kosten übernehmen, wenn ich nach §119 BetrVG vorgehen will?

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magdalena

01.08.2010 um 10:59 Uhr

@albdonar, ich glaube vorerst niemand, erst wenn du von einem RA vetreten wirst, erst einmal mußt du die RA-Kosten tragen.

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Fabrice

01.08.2010 um 11:06 Uhr

@albdonar, das ist schon ein starkes Stück, wenn Du das vorhast. Viele Antworten wirst Du nicht bekommen, da zucken die Forumsmitglieder zurück. Es könnte sein, daß der AG die Kosten übernehmen muß. Werde mich mal schlau machen. §78 BetrVG. @magdalena, entschuligung, habe dich mit albdonar verwechselt :)

google mal hier: [Hessisches LAG, Beschl. v. 10.04.2008 – 9 TaBV 236/07

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rainerw

01.08.2010 um 11:26 Uhr

@albdonar Wegen der Kosten schau in Antwort 9 von ridgeback.

M
magdalena

01.08.2010 um 11:34 Uhr

Wegen der Kosten schau in Antwort 9 von ridgeback.

@rainerw, ganz so einfach, wie du glaubst ist es nicht. Man befindet sich hier im Kollektivrecht, sollte albdonar den §119 anwenden mit RA muß dieser die RA-Kosten erst einmal selbst tragen .

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rainerw

01.08.2010 um 11:46 Uhr

@magdalena dann lege mir mal Deine irrige Annahme dar, die genau dem widersprechen soll was Antwort 9 aussagt.

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ridgeback

01.08.2010 um 11:50 Uhr

@rainerw, solange magdalena das Recht eines einzelnen BRM als Kollektivrecht ansieht, kämpfst Du gegen Windmühlen. :-))

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magdalena

01.08.2010 um 11:52 Uhr

@rainerw, antwort 9 bezieht sich auf die arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, während der §119 betrVG aussagt, daß hier eine Straftat vorliegt, ergo vor dem Amtsgericht verhandelt wird, sollte albdonar strafrechtlich dagegen vorgehen.

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magdalena

01.08.2010 um 11:59 Uhr

@ridgeback, solange magdalena das Recht eines einzelnen BRM als Kollektivrecht ansieht, kämpfst Du gegen Windmühlen. :-)) das gesamte nennt man Kollektivrecht, albdonar geht hier eindeutig, wenn er §119 zieht strafrechtlich vor. mach dich doch schlau

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rainerw

01.08.2010 um 12:04 Uhr

@magdalene eine Person geht gegen den BR vor....... und das ganze nennt man dann kollektivrecht. Grügel, Kopfkratz.

@ridgeback Willst Du mein Sacho Panza sein?

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magdalena

01.08.2010 um 12:09 Uhr

@magdalene eine Person geht gegen den BR vor....... und das ganze nennt man dann kollektivrecht. Grügel, Kopfkratz.

@ridgeback Willst Du mein Sacho Panza sein? @rainerw, nochmal zum mitschreiben, das arbeitsrecht fällt hier unter das kollektivrecht, das andere fällt unter das strafrecht, sollte es nicht so sein, werde ich gerne deine rosinante sein.

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ridgeback

01.08.2010 um 12:16 Uhr

magdalena, es geht nicht um Arbeitsrecht!!!!!!!!!!

Hier wird ein BRM daran gehindert seinen Betriebsratstätigkeiten nachzugehen!!!!

rainer....gib mir den Esel. ;-))

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magdalena

01.08.2010 um 12:23 Uhr

Hier wird ein BRM daran gehindert seinen Betriebsratstätigkeiten nachzugehen!!!! richtig, der BR als ganzes bildet ein kollektiv ? = kollektivrecht betriebsratsbehinderung = ? strafbare handlung = strafrecht

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ridgeback

01.08.2010 um 12:26 Uhr

.....und.... wer..... behindert.... das..... BRM?????

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Fabrice

01.08.2010 um 12:29 Uhr

@magdalena, sicher hat hier ridgeback recht, hier geht es nicht mehr um Arbeitsrecht. Sollte albdonar in seiner BR-Arbeit behindert werden, liegt hier eine Straftat vor. Wer BR in seiner Tätigkeit behindert u.s.w. Deswegen musst Du noch lange nicht den Esel machen...... Solltest Du vor Gericht ziehen, brauchst Du eigentlich keinen RA, natürlich ist es besser mit.

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magdalena

01.08.2010 um 12:35 Uhr

@ridgeback.....und.... wer..... behindert.... das..... BRM????? wenn du die Frage gelesen hast, dann weißt du, von wem albdonar behindert wird. Ist es denn so schwer? mach.. dich.. doch .. wirklich.. mal schlau..

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ridgeback

01.08.2010 um 12:47 Uhr

magdalena, ...alles wird gut.

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magdalena

01.08.2010 um 12:51 Uhr

..alles wird gut.????? noch einen zum guten, albdonar geht hier individualrechtlich vor

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rainerw

01.08.2010 um 13:47 Uhr

@magdalena bevor alle beteiligten hier im Kreis diskutieren, lesse mal im ASGG ab § 50. Spannend vor allem die §§ 54, 56, 58 Aber bitte nicht nur lesen, auch verstehen, denn auch wenn Holland von mir aus nicht weit ist, so viele Windmühlen haben die da ja nun auch nicht mehr.

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magdalena

01.08.2010 um 15:23 Uhr

@rainerw, las dir mal die windmühlen vor die haustür stellen, denn du verwechselt hier äpel mit birnen es greift hier nicht assg, wenn albdonar strafantrag stellt.

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