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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebskasse - Freud und Leidkasse

M
Mordor
Apr 2023 bearbeitet

Hallo in die Runde, wir haben eine Betriebskasse s.g. Freud- und Leid-Kasse in die man freiwillig eintreten kann. Es gibt zwar eine Satzung, es ist aber kein Verein. Nun meine Frage: Auf einer Mitgliederversammlung wurde ein Mitglied durch Beschluss der Mehrheit der Anwesenden aus der Kasse ausgeschlossen. Was kann das Mitglied dagegen unternehmen? Welches Konstrukt stellt diese Kasse dar? Verwalter der Kasse ist der BR. Würde mich über Antworten freuen.

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Community-Antworten (6)

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Muschelschubser

26.04.2023 um 16:38 Uhr

Das klingt ja fast nach einem rechtsfreien Raum.

Wenn es kein eingetragener Verein ist, dann ist es eine nicht rechtsfähige, lose Personenvereinigung. Also stellt sich die Frage, welches Recht man hier überhaupt anwenden wollte. Das Vereinsrecht wohl eher nicht - man kann hier ja gegen niemanden klagen.

Und die Verwaltung der Kasse gehört nicht zu den originären Aufgaben des Betriebsrats, also ist hier m.E. auch kein Betriebsverfassungsrecht anzuwenden.

Regelt die Satzung denn den Ausschluss einzelner Mitglieder?

Wenn man sich am Vereinsrecht orientieren will, hilft als grobe Leitlinie vielleicht dieser link:

https://www.vereinswelt.de/duerfen-sie-diesen-typ-aus-dem-verein-werfen

Aber wie gesagt, wir haben hier ein nicht rechtsfähiges Konstrukt. Ich sehe daher keine rechtliche Möglichkeit, sich offiziell gegen einen Ausschluss zu wehren.

Ob Ansprüche aus der Kasse bestehen, kann ich ebenfalls nicht sagen. Auch das ließe sich über die Satzung regeln, ob das Geld der Gemeinschaft zufließt, oder ob der Anteil des einzelnen lediglich treuhänderisch verwaltet wird. Mit der Frage müsste sich ein Jurist beschäftigen, was bei solchen Summen wohl kaum zweckmäßig ist.

E
enigmathika

26.04.2023 um 16:48 Uhr

Der Betriebsrat als Verwalter einer Betriebskasse. Das ist doch schon vollkommen daneben. Und Mitarbeiter, die aus der Kasse ausgeschlossen werden? Wie kommt man auf eine solche Idee? An so einem Schmu würde ich mich weder als Betriebsrat noch als Mitarbeiter beteiligen.

C
celestro

26.04.2023 um 17:06 Uhr

"Und Mitarbeiter, die aus der Kasse ausgeschlossen werden? Wie kommt man auf eine solche Idee?"

Also wenn man "freiwillig" eintreten kann (und dann ggf. Geld auch bezahlen muss) und seinen Anteil nicht leistet?

Also muss nicht so sein ... aber könnte ja vielleicht.

M
Muschelschubser

26.04.2023 um 17:15 Uhr

Ein Ausschluss kann viele Gründe haben. Säumige Zahler, Griff in die Kasse, ständige Quertreiber, persönliche Beleidigungen oder sonstige Verfehlungen - ähnlich wie es im Vereinsleben auch ist.

NB
nicht brauchen

26.04.2023 um 17:42 Uhr

Hmm Was steht denn in der Satzung? Warum wurde ein Mitglied aus der Kasse ausgeschlossen? Ist das vorgesehen?

Nichtsdestotrotz würde ich darauf plädieren (ob intern oder extern) diesem ausgeschlossenen Mitglied seine Einzahlungen dann wieder auszuzahlen.

Für mich wäre es dann (wahrscheinlich) erledigt.

E
enigmathika

26.04.2023 um 18:15 Uhr

@celestro Okay, das kann natürlich sein. Ich hätte eher gedacht, dass jemand der nicht zahlt, damit quasi selbst seinen Austritt kund tut. Wenn diese Kasse sogar eine Satzung hat, wird sicher darin geregelt sein, was passiert, wenn man nicht zahlt.

@ Muschelschubser es ist aber ja ausdrücklich kein Verein, sondern nur eine Kasse. Von Verfehlungen schreibt Mordor nichts, nur von einem Mehrheitsbeschluss. Allerdings ist meine Sicht auf das Geschehen ziemlich eingefärbt, weil ich das ganze Konstrukt so örgs finde.

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