Betriebskasse verwaltet der BR - zulässig?
In unserer Firma verwaltet der BR die Betriebskasse. Ist dies zulässig ?
Community-Antworten (12)
15.03.2007 um 08:57 Uhr
@Maria Dinge gibt's.... ...tsetsetse!
15.03.2007 um 10:15 Uhr
Wie heißt denn Eure Firma und habt Ihr noch Stellen frei? ;-)
15.03.2007 um 11:28 Uhr
Hallo Maria
laut BetrVG darf ein Betriebsrat keine eigenen Finanzmittel haben um z.B. eine "Bestechung" zu verhindern. Wird die Kasse allerdings "nur" verwaltet, ist dies wohl zulässig so lange eben nichts für die Zwecke des Betriebsrats genutzt wird...
15.03.2007 um 12:11 Uhr
Hallo Maria,
vielleicht sagst Du erst einmal, welche Gelder in dieser Kasse verwaltet werden. Ich als BR verwalte auch die Jobticketkasse, die Betriebsausflugskasse und bin sogar in meiner Eigenschaft als Sachbearbeiterin für die Überwachung weiterer Etats zuständg. Aber das hat ja nichts mit meiner BR-Tätigkeit zu tun. Gib uns also bitte mal mehr Infos.
15.03.2007 um 13:16 Uhr
ui, das kann aber auch schief gehen... ich denke nur an den buletten-ausschuss...
15.03.2007 um 18:04 Uhr
@Ingeborg M. Wenn eine solche Kasse dazu genutzt würde, eine vernünftige Kommunikation im Betrieb herzustellen, würde ich als AG dem zustimmen.
20.01.2008 um 17:06 Uhr
hallo Ingeborg und Forum, wo finde ich Informationen zu einer "nur verwalteten" Kasse, Urteile, irgendwas. Und sind in irgendeiner Form Mitgliedsbeiträge der MA an eine vom Betriebsrat verwaltete Kasse möglich? vielen dank, Calais
20.01.2008 um 17:14 Uhr
@ll, was ist den nun schon wieder eine Betriebskasse? Und wer Zahlt da ein (Pflicht?) Wer haftet bei Verlust?
Mir ist nur eine BetriebsKRANKENkasse bekannt, welche sich aber selber Verwaltet:-)
10.09.2023 um 00:42 Uhr
Ich hole das mal hoch. Wir haben eine "Kasse" in der ein bisschen Geld von Getränkeüberschuss und gebrauchten Waren reingeht, die Mitarbeiter ab und an kaufen (sonst landen die im Müll). Das sind alles Beträge von wenigen EUR je Woche.
Können wir als BR so eine Kasse auf einem Bankkonto verwalten? Was denkt ihr bzw. was sollten wir beachten, wie sollte das Konto gestaltet sein usw. Ein "Und-Konto" etc. - Wer hat da Tips für uns?
Natürlich wird das Geld nicht für BR Tätigkeit verwendet, sondern kommt allen MA mal für ein Grillfest u.ä. zugute.
danke euch
10.09.2023 um 14:51 Uhr
Würde ich nicht machen. Soll sich der AG drum kümmern, oder eine einzelne Person. Aber nicht der BR.
11.09.2023 um 19:48 Uhr
puuh ich hatte da vor Jahren sogar mal was im Fitting gelesen, finde das aber grade nicht mehr. Dort meinte man das wäre möglich. In Zeiten wo alles elektronisch (Kontobewegungen) nachweisbar ist wäre das doch eher ok. mM
12.09.2023 um 20:11 Uhr
§ 41 Rn. 4 im Däubler, ist genau das !
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