Erstellt am 15.03.2007 um 07:57 Uhr von Kölner
@Maria
Dinge gibt's....
...tsetsetse!
Erstellt am 15.03.2007 um 09:15 Uhr von wölfchen
Wie heißt denn Eure Firma und habt Ihr noch Stellen frei? ;-)
Erstellt am 15.03.2007 um 10:28 Uhr von Ingeborg M.
Hallo Maria
laut BetrVG darf ein Betriebsrat keine eigenen Finanzmittel haben um z.B. eine "Bestechung" zu verhindern.
Wird die Kasse allerdings "nur" verwaltet, ist dies wohl zulässig so lange eben nichts für die Zwecke des Betriebsrats genutzt wird...
Erstellt am 15.03.2007 um 11:11 Uhr von Uschi
Hallo Maria,
vielleicht sagst Du erst einmal, welche Gelder in dieser Kasse verwaltet werden. Ich als BR verwalte auch die Jobticketkasse, die Betriebsausflugskasse und bin sogar in meiner Eigenschaft als Sachbearbeiterin für die Überwachung weiterer Etats zuständg. Aber das hat ja nichts mit meiner BR-Tätigkeit zu tun. Gib uns also bitte mal mehr Infos.
Erstellt am 15.03.2007 um 12:16 Uhr von packer
ui, das kann aber auch schief gehen... ich denke nur an den buletten-ausschuss...
Erstellt am 15.03.2007 um 17:04 Uhr von Kölner
@Ingeborg M.
Wenn eine solche Kasse dazu genutzt würde, eine vernünftige Kommunikation im Betrieb herzustellen, würde ich als AG dem zustimmen.
Erstellt am 20.01.2008 um 16:06 Uhr von Calais
hallo Ingeborg und Forum,
wo finde ich Informationen zu einer "nur verwalteten" Kasse, Urteile, irgendwas. Und sind in irgendeiner Form Mitgliedsbeiträge der MA an eine vom Betriebsrat verwaltete Kasse möglich?
vielen dank, Calais
Erstellt am 20.01.2008 um 16:14 Uhr von waschbär
@ll,
was ist den nun schon wieder eine Betriebskasse? Und wer Zahlt da ein (Pflicht?) Wer haftet bei Verlust?
Mir ist nur eine BetriebsKRANKENkasse bekannt, welche sich aber selber Verwaltet:-)
Erstellt am 09.09.2023 um 22:42 Uhr von schorscheroni
Ich hole das mal hoch. Wir haben eine "Kasse" in der ein bisschen Geld von Getränkeüberschuss und gebrauchten Waren reingeht, die Mitarbeiter ab und an kaufen (sonst landen die im Müll). Das sind alles Beträge von wenigen EUR je Woche.
Können wir als BR so eine Kasse auf einem Bankkonto verwalten? Was denkt ihr bzw. was sollten wir beachten, wie sollte das Konto gestaltet sein usw. Ein "Und-Konto" etc. - Wer hat da Tips für uns?
Natürlich wird das Geld nicht für BR Tätigkeit verwendet, sondern kommt allen MA mal für ein Grillfest u.ä. zugute.
danke euch
Erstellt am 10.09.2023 um 12:51 Uhr von celestro
Würde ich nicht machen. Soll sich der AG drum kümmern, oder eine einzelne Person. Aber nicht der BR.
Erstellt am 11.09.2023 um 17:48 Uhr von torfheide1
puuh ich hatte da vor Jahren sogar mal was im Fitting gelesen, finde das aber grade nicht mehr. Dort meinte man das wäre möglich. In Zeiten wo alles elektronisch (Kontobewegungen) nachweisbar ist wäre das doch eher ok. mM
Erstellt am 12.09.2023 um 18:11 Uhr von bobbele12
§ 41 Rn. 4 im Däubler, ist genau das !