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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebskasse verwaltet der BR - zulässig?

M
Maria
Sep 2023 bearbeitet

In unserer Firma verwaltet der BR die Betriebskasse. Ist dies zulässig ?

7.067012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

15.03.2007 um 08:57 Uhr

@Maria Dinge gibt's.... ...tsetsetse!

W
wölfchen

15.03.2007 um 10:15 Uhr

Wie heißt denn Eure Firma und habt Ihr noch Stellen frei? ;-)

IM
Ingeborg M.

15.03.2007 um 11:28 Uhr

Hallo Maria

laut BetrVG darf ein Betriebsrat keine eigenen Finanzmittel haben um z.B. eine "Bestechung" zu verhindern. Wird die Kasse allerdings "nur" verwaltet, ist dies wohl zulässig so lange eben nichts für die Zwecke des Betriebsrats genutzt wird...

U
Uschi

15.03.2007 um 12:11 Uhr

Hallo Maria,

vielleicht sagst Du erst einmal, welche Gelder in dieser Kasse verwaltet werden. Ich als BR verwalte auch die Jobticketkasse, die Betriebsausflugskasse und bin sogar in meiner Eigenschaft als Sachbearbeiterin für die Überwachung weiterer Etats zuständg. Aber das hat ja nichts mit meiner BR-Tätigkeit zu tun. Gib uns also bitte mal mehr Infos.

P
packer

15.03.2007 um 13:16 Uhr

ui, das kann aber auch schief gehen... ich denke nur an den buletten-ausschuss...

K
Kölner

15.03.2007 um 18:04 Uhr

@Ingeborg M. Wenn eine solche Kasse dazu genutzt würde, eine vernünftige Kommunikation im Betrieb herzustellen, würde ich als AG dem zustimmen.

C
Calais

20.01.2008 um 17:06 Uhr

hallo Ingeborg und Forum, wo finde ich Informationen zu einer "nur verwalteten" Kasse, Urteile, irgendwas. Und sind in irgendeiner Form Mitgliedsbeiträge der MA an eine vom Betriebsrat verwaltete Kasse möglich? vielen dank, Calais

W
Waschbär

20.01.2008 um 17:14 Uhr

@ll, was ist den nun schon wieder eine Betriebskasse? Und wer Zahlt da ein (Pflicht?) Wer haftet bei Verlust?

Mir ist nur eine BetriebsKRANKENkasse bekannt, welche sich aber selber Verwaltet:-)

S
schorscheroni

10.09.2023 um 00:42 Uhr

Ich hole das mal hoch. Wir haben eine "Kasse" in der ein bisschen Geld von Getränkeüberschuss und gebrauchten Waren reingeht, die Mitarbeiter ab und an kaufen (sonst landen die im Müll). Das sind alles Beträge von wenigen EUR je Woche.

Können wir als BR so eine Kasse auf einem Bankkonto verwalten? Was denkt ihr bzw. was sollten wir beachten, wie sollte das Konto gestaltet sein usw. Ein "Und-Konto" etc. - Wer hat da Tips für uns?

Natürlich wird das Geld nicht für BR Tätigkeit verwendet, sondern kommt allen MA mal für ein Grillfest u.ä. zugute.

danke euch

C
celestro

10.09.2023 um 14:51 Uhr

Würde ich nicht machen. Soll sich der AG drum kümmern, oder eine einzelne Person. Aber nicht der BR.

T
torfheide1

11.09.2023 um 19:48 Uhr

puuh ich hatte da vor Jahren sogar mal was im Fitting gelesen, finde das aber grade nicht mehr. Dort meinte man das wäre möglich. In Zeiten wo alles elektronisch (Kontobewegungen) nachweisbar ist wäre das doch eher ok. mM

B
bobbele12

12.09.2023 um 20:11 Uhr

§ 41 Rn. 4 im Däubler, ist genau das !

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