Dürfen wir den zu kündigenden AN informieren
Hallo, ein Mitarbeiter soll gekündigt werden. Die Anhörung, die bei uns reinkam, hatte zig formale Fehler und auch inhaltlich nicht nachvollziehbar wie wir finden. Wir haben der Kündigung widersprochen, wie gesagt obwohl wir meinen, dass sie schon formal unwirksam ist, um den AG nicht darauf aufmerksam zu machen. Wir meinen, bei der Kündigungsschutzklage hat der AN sehr gute Gewinnaussichten. Aber wir meinen auch, der AN weiß nicht, dass er klagen sollte und jetzt wissen wir nicht weiter. Dürfen wir ihn einfach anrufen und sagen, du falls da ne Kündigung reinkommt geh zum Anwalt und klage? Oder nicht?
Community-Antworten (3)
06.10.2016 um 16:44 Uhr
06.10.2016 um 16:53 Uhr
Also eigentlich sollte der Betriebsrat den Kollegen anhören der gekündigt werden sollte. Dies macht man normalerweise bevor man seine Stellungnahme schreibt. Vielleicht spricht der AG sie dann gar nicht erst aus. Den AG auf Fehler in der Kündigung hinzuweisen wäre auch doof gewesen. Hauptsache ist, dass Euer Widerspruch Rechtssicher ist und natürlich dürft Ihr dem Kollegen auch sagen, dass er jetzt drei Wochen Zeit hat gegen die Kündigung zu klagen. Sonst ist sie rechtskräftig egal was der AG für einen Quatsch geschrieben hat.
06.10.2016 um 17:52 Uhr
Ihr seit doch die Interessenvertretung des Kollegen - also müsst Ihr doch auch mit ihm reden und informieren.
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