Erstellt am 06.10.2016 um 14:44 Uhr von outofmemory
Guck mal hier:
http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=54010&Site=BR-Forum&Menue=show&keyword=54010&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&page=1
Erstellt am 06.10.2016 um 14:53 Uhr von moreno
Also eigentlich sollte der Betriebsrat den Kollegen anhören der gekündigt werden sollte. Dies macht man normalerweise bevor man seine Stellungnahme schreibt. Vielleicht spricht der AG sie dann gar nicht erst aus. Den AG auf Fehler in der Kündigung hinzuweisen wäre auch doof gewesen. Hauptsache ist, dass Euer Widerspruch Rechtssicher ist und natürlich dürft Ihr dem Kollegen auch sagen, dass er jetzt drei Wochen Zeit hat gegen die Kündigung zu klagen. Sonst ist sie rechtskräftig egal was der AG für einen Quatsch geschrieben hat.
Erstellt am 06.10.2016 um 15:52 Uhr von gironimo
Ihr seit doch die Interessenvertretung des Kollegen - also müsst Ihr doch auch mit ihm reden und informieren.