Hallo,

wir vom GBR müssen demnächst die jährliche Betriebsräteversammlung durchführen, das schließt ca. 10 Personen aus der Unternehmenszentrale (dortiger BR, WA/Jugend-Ausschuss, GL) und 5 Personen aus einem weiteren Betrieb (dortiger BR) ein, die ca. 400 km auseinander liegen.

Ist das rechtlich zulässig die BR-Versammlung in der Zentrale stattfinden zu lassen und die 5 Personen per Videokonferenz dazu zu schalten (prof. Equipment ist vorhanden), oder muss das als Präsenzveranstaltung (irgendwo) vor Ort durchgeführt werden?

Eine belastbare Quellenangabe wäre prima, dann kann man hier Diskussionen gleich vorbeugen (würde nämlich einen Präsenztermin vorziehen :-))

Vielen Dank schon mal!