W.A.F. LogoSeminare

Frage zum § 53 BetrVG - Betriebsräteversammlung

H
hobylee
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forum-Teilnehmer, ich hätte eine Frage zum § 53 BetrVG - Betriebsräteversammlung. Ich komme da nicht so ganz klar.

Wir sind ein 9 köpfiges Gremium und einmal im Jahr gehts zur Betriebsräteversammlung. Wir haben einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und noch 7 weitere. Wieviel dürfen denn nun mít von uns hin?

Der Worltaut:§ 53 BetrVG - Betriebsräteversammlung

(1) Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse zu einer Versammlung einzuberufen. Zu dieser Versammlung kann der Betriebsrat abweichend von Satz 1 aus seiner Mitte andere Mitglieder entsenden, soweit dadurch die Gesamtzahl der sich für ihn nach Satz 1 ergebenden Teilnehmer nicht überschritten wird. (2) In der Betriebsräteversammlung hat 1. der Gesamtbetriebsrat einen Tätigkeitsbericht, 2. der Unternehmer einen Bericht über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen, der Integration der im Unternehmen beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über Fragen des Umweltschutzes im Unternehmen, soweit dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden, zu erstatten.

1.37707

Community-Antworten (7)

A
Angie

20.01.2011 um 10:06 Uhr

Hallo Hobylee, mit 9 Betriebsräten habt Ihr nach § 27 BetrVG einen Betriebsausschuss gebildet. In diesem müssen bei 9 BR der Vorsitzende der Stellvertreter sowie 3 weitere Betriebsräte gewählt sein. Um diese 5 BR geht es. Sollten andere BR entsendet werden, dürfen es insgesamt (bei euch) nicht mehr als 5 BR sein. Vorsitzender und Stellvertreter müssen teilnehmen.

LG Angie

R
rkoch

20.01.2011 um 10:16 Uhr

nicht mehr als 5 BR sein.

IMHO nicht ganz: 5 BRM + die beiden die ohnehin im GBR sind.

H
hobylee

20.01.2011 um 10:51 Uhr

Liebe Angie lieber rkoch Danke für eure Antworten :-) Wir sind auch erst von 5 BRM-Mitglieder + denen zwei, die eh im GBR sind, ausgegangen. Also ingesamt 7. Nun ist bei uns im Gremium plötzlich nur von fünfen die Rede. Wir raffen es wohl nicht so recht. Wo kann ich das genau rausfinden?

D
DocPille

20.01.2011 um 11:00 Uhr

@rkoch

es sind 5BRM.Bitte zum §53 mal den Fitting lesen da steht es genau beschrieben.

T
Tanzbär

20.01.2011 um 11:57 Uhr

Ja, da steht auch, dass die GBR-Mitglieder (als Einladende) sowieso dabei sind und dann weitere 5 Ausschussmitglieder) teilnehmen können. Sind die GBR-Mitglieder im Ausschuss, dann können für sie zwei andere geschickt werden. Was anderes hat rkoch nicht gesagt. ;-)

D
DocPille

20.01.2011 um 12:05 Uhr

Tanzbär

dann wären es ja 7,und das ist eben nicht korrekt

U
Ulrik

20.01.2011 um 12:23 Uhr

@DocPille

Fitting § 53 Rn 8 Die dem GBR angehörenden BRM sind auf die Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten BRM nicht (!!) anzurechnen. Nach § 53 BetrVG dürfen bei einem Neuner-BR 5 Mann auf die Betr.RäteVers. Und die beiden, die dem GBR angehörne zählen nicht mit. Also können faktisch sieben hin. Zwei als Einlader, und fünf als Eingeladene.

Ihre Antwort