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Betriebsräteversammlung ist das so in Ordnung?

M
MartinO
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Da ich neu bin in Betriebsrat unseres Betriebes habe ich mal eine Frage zur Betriebsräteversammlung die einberufen wurde für nächste Woche. Vorher würde ich aber kurz erklären wie und warum meine Frage.

Also, ich bin in unseren Betrieb in Betriebsrat (Betriebsrat Gremium), und nächste Woche ist die Betriebsräteversammlung.Letzte Woche war eine BR Sitzung im Betrieb wo ich nicht anwesend war, in dieser Sitzung wurde beschlossen das andere BR Mitglieder auf der Liste (die nicht im Gremium sind) und weiter hinten stehen mit zur Betriebsräteversammlung fahren sollen. Nun meine Frage ist dies in Ordnung oder hätte der Betriebsrat vorher Fragen müssen ob ich Zeit habe dort Teil zu nehmen.Oder steht es mir von vornherein zu bei dieser Betriebsräteversammlung Teil zu nehmen obwohl ich nicht in der Sitzung in der Woche zuvor war da ich ja ein Gremium Mitglied des BR bin in unseren Betrieb.Hat der Beschluss der an dieser BR Sitzung für die Teilnahme Gültigkeit??

Bitte um schnelle Antwort.....

Danke

1.82606

Community-Antworten (6)

R
rtjum

11.02.2011 um 09:24 Uhr

Hallo,

siehe BetrVG §53! Dort ist beschrieben wer dort hin fährt. Je nach Betriebsgröße aber was auf keinen Fall geht ist, dort Ersatzmitglieder hin zu schicken, denn der BR wählt die Delegierten "aus seiner Mitte" und da können dann keine EBM bei sein!

H
hennessy

11.02.2011 um 09:27 Uhr

Hallo MartinO,

ich habe dir mal den gesetzestext reinkopiert.

Teilnehmer an der Betriebsräteversammlung sind:

Der Gesamtbetriebsrat alle betriebsratsvorsitzende die nicht im Gesamtbetriebsrat sind und dessen Stellvertreter Sowie die Mitglieder von Betriebsausschüsse

okay?

§ 53 Betriebsräteversammlung

1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 53

(1) Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse zu einer Versammlung einzuberufen. Zu dieser Versammlung kann der Betriebsrat abweichend von Satz 1 aus seiner Mitte andere Mitglieder entsenden, soweit dadurch die Gesamtzahl der sich für ihn nach Satz 1 ergebenden Teilnehmer nicht überschritten wird.

(2) In der Betriebsräteversammlung hat

  1. der Gesamtbetriebsrat einen Tätigkeitsbericht,

  2. der Unternehmer einen Bericht über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen, der Integration der im Unternehmen beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über Fragen des Umweltschutzes im Unternehmen, soweit dadurch nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden,

zu erstatten.

(3) Der Gesamtbetriebsrat kann die Betriebsräteversammlung in Form von Teilversammlungen durchführen. Im Übrigen gelten § 42 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2, § 43 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 45 und 46 entsprechend.

M
MartinO

11.02.2011 um 09:32 Uhr

Hallo

Naja nicht so ganz, mir geht es nur darum jetzt ob ich daran teilnehmen darf laut meiner Position in BR bei uns.Und ob der Beschluss bei der Sitzung wo dort gemacht wurde wegen der Betriebsräteversammlung wer da mitfahren soll nächste Woche gillt. Sorry aber ich kenne mich noch nicht so aus mit den Fachbegriffen....

DAnke

R
rtjum

11.02.2011 um 09:35 Uhr

Martin0 was ist denn Deine Pos im BR? Bist du BRV, Stellvertreter? Habt ihr einen Betriebsausschuss? Seit wann bist Du im BR? Noch kein Seminar?

M
MartinO

11.02.2011 um 09:45 Uhr

Hallo

Also ich bin in den BR gewählt worden aus 2 Listen Fest in das Gremium. Ich bin kein BRV oder Stellvertreter. Wir haben einen Betriebsausschuss und ich denke auch das ich da mit drin bin weiss es aber jetzt erlich gesagt nicht genbau. Bin seit ca 7 monaten in BR jetzt dabei. Seminar hatte ich bis jetzt leider noch nicht gehabt.

R
rtjum

11.02.2011 um 10:55 Uhr

also,

das Gesetz sagt, daß BRV, Stellvertreter und Mitglieder des Betriebsausschusses auf die Betriebsräteversammlung fahren. Das Gremium kann aber beschließen, dass andere Personen (in gleicher Anzahl) hinfahren. Wenn also auf der Sitzung als Du nicht da warst, ordnungsgemäß beschlossen wurde welche Personen hinfahren, dann kannst Du da nicht viel machen. Ausnahme ist natürlich wenn Ersatzmitglieder benannte sind, das läßt das Gesetz m.E. nicht zu. Sieh Dir das Protokoll der Sitzung an, war das ein richtiger Tagesordnungspunkt usw.

Gruß rtjum

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