Hallo Forum,

in unserem Betrieb ist keine JAV installiert (und den BR gibt es erst seit gut 1 Jahr).
Eine von uns angestoßene Auseinadersetzung der Azubis mit dem Thema endete nun damit, dass die Azubis sich mit dem Chef darauf geeinigt haben, eine Vertrauensperson zu wählen.
So eine "Wahl" und die Ausführung dieses "Amtes"solle laut Chef demokratisch ablaufen und gewissen Regularien unterliegen.

Meine Frage an euch:
Müsste man für so eine Wahl einer "Vertrauensperson" nicht eine Betriebsvereinbarung zwischen BR und der Geschäftsleitung abschließen? Ich leite das Mitbestimmungsrecht des BR aus dem BetrVG §87 Abs1 Punkt1 ab "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb".

Was ist eure Meinung oder Erfahrung dazu?