Abwahl vertrauensperson
kann die Vertrauensperson abgesetzt werden, wenn sine/ihre Stellvertreter sich bei der GSBV-Vertrauensperson beschwert haben und kein Vertrauen mehr haben?
Bestünde die Möglichkeit, wenn die gewählte Vertrauensperson bei der Wahl auch als Stellvertreter kandidiert und die meisten Stimmen erhalten hat, dass sie in die zweite Reihe geht? Also das Amt der Vertrauensperson dem/der 1. Stellvertretung übergibt und weiter als Stellvertreter agiert. Ist dies z.B. aus gesundheitlichen Gründen möglich?
Community-Antworten (1)
25.04.2023 um 11:38 Uhr
Nein das geht nicht. Die VP ist gewählt und ist damit VP. Man kann sie nicht einfach absetzen sonder lediglich Ihr Amte über das Integrationsamt erlöschen lassen - bspw bei schweren Dienstpflichtverletzungen. Die VP kann natürlich auch zurücktreten. Auch das zurückstecken ist nicht möglich! GesetzesText SGB IX § 177 Abs. 9 - Beendigung der Amtszeit...
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