Bin erst seit kurzem und erstmalig Mitglied im BR und bin in einigen Dingen noch ziemlich unwissend. Zwei Sachen möchte ich heut mal erfragen.
Sache 1: Beim BR wurde Beschwerde eines AN eingereicht. Für die Lösung des Problems hat der AN eine Frist von 5 Tagen gesetzt. Ist die Frist angemessen, oder hat der BR das Recht auf eine längere Frist?
Sache 2: AN hatte Anliegen gg.-über einer leitenden Angestellten und hatte sich für das Gespräch eine Kollegin ihrer Wahl als Vertrauensperson mitgenommen (hat dies aber vorher nicht angekündigt, dass sie eine Vertauensperson hinzuziehen möchte, falls dies für die Beantwortung der Frage von Bedeutung sein sollte). Diese Vertauensperson wurde des Zimmers verwiesen, mit der Begründung die sei kein Mitglied der Interessensvertretung, und somit hat sie nicht das recht als Vertrauensperson anwesend zu sein. Ist das wirlich so? Muss eine Vertrauensperson zwingend Mitglied einer Interessensvertretung sein?