Betriebsratsvorsitzender Gehalt
Wie wird das Gehalt von einem Betriebsratvorsitzenden festgelegt bzw. ermittelt? Mit freundlichen Grüßen
Community-Antworten (16)
26.04.2023 um 12:33 Uhr
Es gibt kein Gehalt für die Position BRV. Er bekommt das selbe Gehalt weiterbezahlt das er vor seiner Tätigkeit als BRV bekommen hat.
26.04.2023 um 12:55 Uhr
Der Betriebsratsvorsitzende hat nach seiner Wahl weiterhin Anspruch auf dasselbe Gehalt auf das er vorher Anspruch hatte .Allein deshalb, weil das Betriebsratsmitglied zum Vorsitzenden gewählt wird, ergibt sich kein Anspruch auf eine Gehaltserhöhung. Vielmehr kann sich ein Anspruch auf höheres Gehalt nur nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften ergeben; oder aus dem Entgeltschutz gemäß § 37 Abs. 4 BetrVG.
26.04.2023 um 13:00 Uhr
...außer, du bist BRV bei VW...hüstel
26.04.2023 um 13:22 Uhr
Um eine Gehaltserhöhung zu erhalten, muss man tatsächlich mit echter Arbeit/Leistung überzeugen und sich hocharbeiten.
26.04.2023 um 13:25 Uhr
Zunächst einmal macht es für die grundsätzliche Vergütung keinen Unterschied, ob man Vorsitzender, ordentliches Mitglied oder Ersatzmitglied ist. Basis der Vergütung ist die Tätigkeit, die man vorher ausgeübt hat bzw. ohne das Mandat ausüben würde.
Hier besagt §37 Abs. 4 BetrVG, dass das Gehalt nicht geringer bemessen werden darf, als das Gehalt vergleichbarer Beschäftigter. Das Begünstigungsverbot nach §78 verhindert gleichzeitig, dass man nicht mehr verdient als die Beschäftigten aus dieser Vergleichsgruppe.
Besonderheiten gibt es im Falle von freigestellten Mitgliedern bei der Gehaltsentwicklung oder bei variablen Gehaltsbestandteilen.
So ist z.B. ein freigestelltes Betriebsratsmitglied genau so an Gehaltssteigerungen zu beteiligen, wie sie die Beschäftigten aus der Vergleichsgruppe erhalten. Das kann sich sogar auf entgangene Beförderungen erstrecken, auf die man ohne das BR-Mandat Aussicht gehabt hätte. Oder eben auf Gehaltserhöhungen, die man voraussichtlich aufgrund eines steigenden Erfahrungsschatzes erhalten hätte.
Auch variable Bestandteile wie Schichtzulagen oder leistungsbezogene Gehaltsbestandteile sind weiterhin zu zahlen, auch wenn die Grundlage durch das Mandat wegfällt. Im Zweifel muss hier eine Schätzung vorgenommen werden. Das kann z.B. auf Basis bisheriger Zahlungen erfolgen, oder man setzt den Durchschnitt der Vergleichsgruppe an.
26.04.2023 um 14:10 Uhr
"So ist z.B. ein freigestelltes Betriebsratsmitglied genau so an Gehaltssteigerungen zu beteiligen, wie sie die Beschäftigten aus der Vergleichsgruppe erhalten. Das kann sich sogar auf entgangene Beförderungen erstrecken, auf die man ohne das BR-Mandat Aussicht gehabt hätte. Oder eben auf Gehaltserhöhungen, die man voraussichtlich aufgrund eines steigenden Erfahrungsschatzes erhalten hätte."
Eben ... und was zeigt uns das? Das die Aussage von "junge" in ihrer Allgemeinheit dummes Zeug ist.
P.S. kenne einen Fall in der Firma eines Freundes ... da hat ein AN eine Gehaltserhöhung als Motivation bekommen. Sprich "die Qualität der Arbeit hat nachgelassen ... damit sich das positiver entwickelt gab es Kohle".
26.04.2023 um 14:19 Uhr
Wir argumentieren nun also mit "ich habe von einem Freund gehört" ... wow das sind mal knallharte Fakten, ohne irgendwelche Details zu kennen, wie man es von celestro kennt.
Weiterhin viel Spaß dabei, nachzuweisen, dass man bei einer Beförderung nicht berücksichtigt wurde, sicherlich sehr einfach in der Argumentation.
@TE ... legst Du Wert auf Gehaltssteigerungen, die höher als tarifliche Anpassungen sind, bitte aus dem Spaßverein zurücktreten und mit Leistung überzeugen. Das die Stimmung hier contra AG ist, liegt eher an der Tatsache, dass sehr viele Dauerkranke in diesem Forum unterwegs sind ...
26.04.2023 um 14:26 Uhr
"Eben ... und was zeigt uns das? Das die Aussage von "junge" in ihrer Allgemeinheit dummes Zeug ist."
Wenn man stets das persönliche Wunschdenken vor gesetzliche Regelungen stellt und mit viel Phantasie ausschmückt, passiert das leider regelmäßig...
Was macht man nach Dieter Nuhr nochmal, wenn man keine Ahnung hat?
26.04.2023 um 14:29 Uhr
"Wir argumentieren nun also mit "ich habe von einem Freund gehört" ... wow das sind mal knallharte Fakten, ohne irgendwelche Details zu kennen, wie man es von celestro kennt."
Wenn Du denkst, es würde sich um Hörensagen halten, dann tu das. Ist mir aber egal. Und von was für Details redest Du? Der MA wurde ins Büro seines Abteilungsleiters gerufen. Dieser teilte ihm mit, das man mit seiner Leistung unzufrieden sei und (damit sich das ändert) bekam er eine Gehaltserhöhung. End of Story!
"@TE ... legst Du Wert auf Gehaltssteigerungen, die höher als tarifliche Anpassungen sind, bitte aus dem Spaßverein zurücktreten und mit Leistung überzeugen. Das die Stimmung hier contra AG ist, liegt eher an der Tatsache, dass sehr viele Dauerkranke in diesem Forum unterwegs sind ..."
Wer sagt denn, das der TE überhaupt im BR ist? Und wo liest Du hier irgendewas von "contra AG"?
26.04.2023 um 14:36 Uhr
"@TE ... legst Du Wert auf Gehaltssteigerungen, die höher als tarifliche Anpassungen sind, bitte aus dem Spaßverein zurücktreten und mit Leistung überzeugen. Das die Stimmung hier contra AG ist, liegt eher an der Tatsache, dass sehr viele Dauerkranke in diesem Forum unterwegs sind ... "
Irgendwie hat dich das Thema Betriebsrat mal traumatisiert. In der Betrachtung von Betriebsräten solltest du dich vielleicht mal von der 2-Pol Sichtweise befreien ( "letzte edle Schutzbastion vor ausbeuterischen Arbeitgebern" vs. "bremsendes Krebsgeschwür im Herzen der unternehmerischen Freiheit"). Dieser Schubladenblödsinn ist nicht konstruktiv.
26.04.2023 um 15:10 Uhr
"@TE ... legst Du Wert auf Gehaltssteigerungen, die höher als tarifliche Anpassungen sind, bitte aus dem Spaßverein zurücktreten und mit Leistung überzeugen. Das die Stimmung hier contra AG ist, liegt eher an der Tatsache, dass sehr viele Dauerkranke in diesem Forum unterwegs sind ... "
Da stand wohl die Schaukel zu nah an der Wand.
26.04.2023 um 15:58 Uhr
Arbeitgeber und deren Jünger (man beachte die Wortverwandtschaft) sind ja oft dann garstig, wenn der BR sich um die Einhaltung von Gesetzen kümmert, die der Arbeitgeber zu unterwandern versucht.
26.04.2023 um 21:18 Uhr
@Junge: ich lese hier schon eine Weile mit und habe auch schon einige Fragen qualifiziert beantwortet bekommen.
Deine Kommentare sind mir immer wieder aufgefallen und ich frage mich woher dieses verbitterte und diese Ablehnung gegen geltendes Recht kommt? Ja, hier werden auch viele dumme Fragen gestellt bei denen ich auch mit dem Kopf schütteln muss. Aber dieses reflexhafte guter AG vs. schlechter BR ist bei Dir schon auffällig. Manchmal kommt man mit ein wenig mehr Verständnis füreinander sowie dem Akzeptieren unverrückbarer Tatsachen (Gesetze, Regeln) im Leben viel weiter. Ich wünsche dir mehr Gelassenheit sowie Objektivität.
26.04.2023 um 21:21 Uhr
@Junge "Um eine Gehaltserhöhung zu erhalten, muss man tatsächlich mit echter Arbeit/Leistung überzeugen und sich hocharbeiten."
Das ist kompletter Unsinn. Nach §37 Abs. 4 BetrVG " Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers."
27.04.2023 um 02:36 Uhr
Ach Leuts ärgert euch nicht. hab in knapp 14 Tagen einen Teletermin bei dem Betreiber der Plattform. Mal schauen wer dann hier in Zukunft noch schreiben darf und kann.
27.04.2023 um 10:06 Uhr
Ich war auch schon öfters in Kontakt, per Mail.
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