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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mobiles Arbeiten im Kirschgarten des Kollegen

K
kirschgarten
Jun 2021 bearbeitet

Unsere (IT)-Firma ist seit März 2020 im Modus, dass maximal, d.h. nahezu alle Mitarbeiter, von zu Hause gearbeitet wird(Mobiles Arbeiten). Technisch ist das kein Problem. Nun besteht bei den geringen Inzidenzzahlen und den warmen Außentemperaturen der Wunsch unter den Kollegen auch einmal zusammen im Freien bei einem der Kollegen im Hausgarten zu arbeiten. Frage: Ist das vor allem unter juristischen Gesichtspunkten möglich?

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Community-Antworten (14)

M
Moreno

01.06.2021 um 10:25 Uhr

Unter mobilen Arbeiten verstehe ich, dass ich nicht im Betrieb bin und meine Arbeit von irgendwo anders mit PC erledige. Dies könnte ja theoretisch auch vom Campingplatz in Südfrankreich statt finden. Wenn dieses Treffen im Garten Corona bedingt auch privat möglich wäre sehe ich keine Bedenken gegen die Arbeit im Kirschgarten ;-) anders natürlich im Home Office wo ein Arbeitsplatz vom Arbeitgeber eingerichtet wurde.

K
kratzbürste

01.06.2021 um 10:55 Uhr

Hat denn der BR keine BV zum Thema mobiles arbeiten abgeschlossen?

T
Thomas63

01.06.2021 um 12:39 Uhr

Vielleicht noch zu beachten: Ist etwas schriftlich geregelt. Von Zuhause ist von zu Hause und evtl. nicht beim Kollegen. Was ist mit Versicherung bei einem Unfall? (Wegeunfall, unfall im Garten eines anderen) Wie sind die Regelungen für Treffen mehrerer Haushalte in dem betreffenden Kreis. (Corona)

G
ganther

01.06.2021 um 18:03 Uhr

Fragen wie Betriebsgeheimnis und Datenschutz könnten je nach Lage des Gartens auch noch spannend sein

@moreno "Dies könnte ja theoretisch auch vom Campingplatz in Südfrankreich statt finden. " ich kenne eigentlich keinen AG der mobile Arbeit im Ausland gestattet, da hier steuerrechtliche (ich glaube auch sozialversicherungsrechtliche) Fallen lauern

M
Moreno

02.06.2021 um 10:41 Uhr

Ganther es wurden so viele AN ins mobile Arbeiten geschickt ohne, dass irgendwelche Regeln aufgestellt worden sind. Und ja ein Freund von mir ist grade in Spanien mit dem Wohnmobil und macht schön seine Arbeit dort am PC.

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celestro

02.06.2021 um 12:16 Uhr

"Und ja ein Freund von mir ist grade in Spanien mit dem Wohnmobil und macht schön seine Arbeit dort am PC."

heißt ja nicht, dass das so in Ordnung ist. ;-)

M
Moreno

02.06.2021 um 12:26 Uhr

Warum er arbeitet doch ....mobil.... ;-) und sein Chef ist zufrieden

G
ganther

02.06.2021 um 13:14 Uhr

https://ogletree.de/publikationen/homeoffice-im-ausland-zwischen-mobilitaet-und-steuerrecht/ wenn alle glücklich sind. Aber es kann halt auch für den AN Folgen haben, daher sollte man es sich vorher gut überlegen

M
Moreno

02.06.2021 um 13:28 Uhr

da müsste man dann aber wieder den Unterschied zwischen Home Office und mobiles Arbeiten auseinander klabüstern....durch die Corona Krise haben halt viele AG die AN nach Hause geschickt ohne irgendwelche Regelungen zu treffen.

C
celestro

02.06.2021 um 14:01 Uhr

naja ... wenn der AG die Personen, die nicht unbedingt im Betrieb anwesend sein müssen nach Hause schickt, dann geht der vermutlich nicht davon aus, dass die MA nach Kroatien ins Hotel fahren und von dort aus arbeiten.

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ganther

02.06.2021 um 14:39 Uhr

das Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist mit dem Unterschied zwischen HomO und Mobil noch nicht so weit. Da gehts ja um internationale Abkommen

G
ganther

02.06.2021 um 14:54 Uhr

das weiß ich schon. Aber wir bewegen uns im Bereich von Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungsabkommen. Die differenzieren hier nicht. Auch im Ausland ist Homeoffice denkbar. Aber diese Abkommen sehen nur die berufliche Tätigkeit im Ausland und die Frage nach einer Betriebsstätte. Vielleicht erinnert sich hier noch mancher an das Chaos wg. der A1 Bescheinigung bei Dienstreisen ins Ausland.

G
ganther

07.06.2021 um 14:49 Uhr

falls es noch jemand liest, hier noch eine aktuelle Ergänzung:

https://www.kuettner-rechtsanwaelte.de/blog/workation-mobiles-arbeiten-im-ausland

Fand den Artikel recht gut, da er das Minenfeld noch einmal aufzeigt

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