Mobiles Arbeiten im Kirschgarten des Kollegen
Unsere (IT)-Firma ist seit März 2020 im Modus, dass maximal, d.h. nahezu alle Mitarbeiter, von zu Hause gearbeitet wird(Mobiles Arbeiten). Technisch ist das kein Problem. Nun besteht bei den geringen Inzidenzzahlen und den warmen Außentemperaturen der Wunsch unter den Kollegen auch einmal zusammen im Freien bei einem der Kollegen im Hausgarten zu arbeiten. Frage: Ist das vor allem unter juristischen Gesichtspunkten möglich?
Community-Antworten (14)
01.06.2021 um 10:25 Uhr
Unter mobilen Arbeiten verstehe ich, dass ich nicht im Betrieb bin und meine Arbeit von irgendwo anders mit PC erledige. Dies könnte ja theoretisch auch vom Campingplatz in Südfrankreich statt finden. Wenn dieses Treffen im Garten Corona bedingt auch privat möglich wäre sehe ich keine Bedenken gegen die Arbeit im Kirschgarten ;-) anders natürlich im Home Office wo ein Arbeitsplatz vom Arbeitgeber eingerichtet wurde.
01.06.2021 um 10:55 Uhr
Hat denn der BR keine BV zum Thema mobiles arbeiten abgeschlossen?
01.06.2021 um 12:39 Uhr
Vielleicht noch zu beachten: Ist etwas schriftlich geregelt. Von Zuhause ist von zu Hause und evtl. nicht beim Kollegen. Was ist mit Versicherung bei einem Unfall? (Wegeunfall, unfall im Garten eines anderen) Wie sind die Regelungen für Treffen mehrerer Haushalte in dem betreffenden Kreis. (Corona)
01.06.2021 um 18:03 Uhr
Fragen wie Betriebsgeheimnis und Datenschutz könnten je nach Lage des Gartens auch noch spannend sein
@moreno "Dies könnte ja theoretisch auch vom Campingplatz in Südfrankreich statt finden. " ich kenne eigentlich keinen AG der mobile Arbeit im Ausland gestattet, da hier steuerrechtliche (ich glaube auch sozialversicherungsrechtliche) Fallen lauern
02.06.2021 um 10:41 Uhr
Ganther es wurden so viele AN ins mobile Arbeiten geschickt ohne, dass irgendwelche Regeln aufgestellt worden sind. Und ja ein Freund von mir ist grade in Spanien mit dem Wohnmobil und macht schön seine Arbeit dort am PC.
02.06.2021 um 12:16 Uhr
"Und ja ein Freund von mir ist grade in Spanien mit dem Wohnmobil und macht schön seine Arbeit dort am PC."
heißt ja nicht, dass das so in Ordnung ist. ;-)
02.06.2021 um 12:26 Uhr
Warum er arbeitet doch ....mobil.... ;-) und sein Chef ist zufrieden
02.06.2021 um 13:14 Uhr
https://ogletree.de/publikationen/homeoffice-im-ausland-zwischen-mobilitaet-und-steuerrecht/ wenn alle glücklich sind. Aber es kann halt auch für den AN Folgen haben, daher sollte man es sich vorher gut überlegen
02.06.2021 um 13:28 Uhr
da müsste man dann aber wieder den Unterschied zwischen Home Office und mobiles Arbeiten auseinander klabüstern....durch die Corona Krise haben halt viele AG die AN nach Hause geschickt ohne irgendwelche Regelungen zu treffen.
02.06.2021 um 14:01 Uhr
naja ... wenn der AG die Personen, die nicht unbedingt im Betrieb anwesend sein müssen nach Hause schickt, dann geht der vermutlich nicht davon aus, dass die MA nach Kroatien ins Hotel fahren und von dort aus arbeiten.
02.06.2021 um 14:39 Uhr
das Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist mit dem Unterschied zwischen HomO und Mobil noch nicht so weit. Da gehts ja um internationale Abkommen
02.06.2021 um 14:43 Uhr
02.06.2021 um 14:54 Uhr
das weiß ich schon. Aber wir bewegen uns im Bereich von Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherungsabkommen. Die differenzieren hier nicht. Auch im Ausland ist Homeoffice denkbar. Aber diese Abkommen sehen nur die berufliche Tätigkeit im Ausland und die Frage nach einer Betriebsstätte. Vielleicht erinnert sich hier noch mancher an das Chaos wg. der A1 Bescheinigung bei Dienstreisen ins Ausland.
07.06.2021 um 14:49 Uhr
falls es noch jemand liest, hier noch eine aktuelle Ergänzung:
https://www.kuettner-rechtsanwaelte.de/blog/workation-mobiles-arbeiten-im-ausland
Fand den Artikel recht gut, da er das Minenfeld noch einmal aufzeigt
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