Erstellt am 04.10.2016 um 12:26 Uhr von gironimo
Dienst - und Werkvertrag bei Euch im Betrieb? Sind das dann "Scheinselbständigkeiten " oder warum seit ihr zuständig?
Ansonsten - so viel Zeit, bis Euch der Anwalt beraten hat, wird wohl sein. Ich würde jedenfalls alle AN (?) auffordern, mit der Unterschrift so lange zu warten, bis Klarheit besteht.
Wenn es um Tarife geht, würde ich auch die Gewerkschaft informieren.
Erstellt am 04.10.2016 um 12:45 Uhr von brberlin
Nein, alles Angestellte. Wir arbeiten bei anderen Firmen per Dienstvertrag.
Erstellt am 04.10.2016 um 13:05 Uhr von haudrauf
Hallo,
wenn ich Dich richtig verstehe,seid Ihr sowohl für die Zeitarbeitsfirma,als auch für die sog. Werkvertragsfirma als BR zuständig.
Zunächst einmal gilt der Grundsatz : (Arbeits) Vertrag ist Vertrag.Wenn also der AG an die Mitarbeiter mit Änderungswünschen herantritt,gibt es zwei Möglichkeiten :
1. AG und MA ändern den Vertrag im gemeinsamen Einvernehmen,wovon ich allerdings
dringend abraten würde.
oder
2. Der MA weigert sich. Dann muß der AG den Weg der Änderungskündigung einschlagen,was zwangsläufig bedeutet,daß Ihr als BR nach § 102 BetrVG zu beteiligen seid. Gegebenenfalls kommt auch ein Unterrichtungsverfahren wegen Versetzung und/oder Umgruppierung nach §99 BetrVG in Betracht.
Meiner Auffassung nach könnt Ihr den MA ruhigen Gewissens empfehlen,die Vertragsänderung ABZULEHNEN.
Ich wage schon mal die Prognose,daß der AG für sein Vorhaben noch einen langen Atem braucht.
Wie ist denn die bisherige Einschätzung Eueres Anwaltes ?
Erstellt am 04.10.2016 um 13:54 Uhr von gironimo
Und natürlich besteht euer Informationsrecht gegenüber den Kollegen im vollen Umfang.
Ausserdem lässt ja die Einschaltung eines Anwalts durch den BR darauf schließen, dass der BR erst einmal seine Mitbestimmung aus dem § 94 BetrVG ausüben will. Und so lange sollte man den AG auffordern, erst einmal keine neuen Verträge anzuwenden.
Erstellt am 04.10.2016 um 14:08 Uhr von Pjöööng
Sollen die neuen Arbeitsverträge nur bei Neueinstellungen Anwendung finden, oder auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen?
Was heißt "Bezug zum Tarifvertrag ausschließen"?
Ist Euer Betrieb tarifgebunden?
Erstellt am 04.10.2016 um 14:52 Uhr von Challenger
Nach wessen Anweisungen arbeiten denn Euere Angestellten im
Rahmen des Dienstvertrages ? Wenn sie nämlich auf Anweisung
des Auftraggebers arbeiten, dann spricht dies in erster Linie für
Arbeitnehmerüberlassung.
Erstellt am 05.10.2016 um 07:49 Uhr von Erbsenzähler
@brberlin
Vielleicht hilft dir dieses Urteil:
http://gsp.de/urteil-der-woche/172-personalabbau-kein-geschaeftsgeheimnis.html
Es geht zwar über das Thema Personalabbau aber es geht hier um das Thema "muss ein BR über personelle Maßnahmen schweigen?"
Denkt an die Kündigungsfristen für die Änderungskündigungen falls es so weit kommen sollte...
Erstellt am 05.10.2016 um 08:52 Uhr von brberlin
Danke für die vielen Antworten!
Wir agieren deutschlandweit. Einen BR gibt es aber nur an einem Standort für die Kollegen, welche in einem Projekt arbeiten. Ob das nun ein Dienstvertrag oder Werksvertrag ist - darüber scheiden sich die Geister. Auf jeden Fall gibt es Anweisungen und Planungen ausschließlich von unserem AG.
Bisher gilt für uns der BAP. Ab Januar möchte der AG für uns den iGZ zur Anwendung bringen, allerdings nur noch für die wirklichen Leiharbeiter. Wir sollen per Vertragsanhang nicht mehr direkt, sondern indirekt an den TV gebunden sein.