Erstellt am 04.10.2016 um 09:41 Uhr von gironimo
Es klingt zwar so - aber genau wird man das nur sagen können, wenn man in die Details geht.
Beschließt die Hinzuziehung eines Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Erstellt am 04.10.2016 um 10:27 Uhr von brberlin
Das tun wir eh. Wollte nur mal die Stimmung dazu hier einfangen.
Erstellt am 04.10.2016 um 23:53 Uhr von ganther
Ich würde eher sagen es ist keiner. Aber daher wirklich Anwalt hinzuziehen
Erstellt am 13.10.2016 um 18:45 Uhr von Jannipa
Hallo,
meiner Meinung nach kann das nur ein Betriebsübergang sein, wenn ihr das gleiche macht wie vorher. D.h. der neue Erwerber übernimmt euch so wie ihr seid inkl. Betriebsmittel etc....dann geht das ganze per Rechtsgeschäft auf den neuen Inhaber über.
Problematisch wird es aber durch die Verschmelzung in ein anderen bestehenden Betrieb. Das wird dann auch Auswirkungen auf kollektivrechtlicher Ebene haben.
Komplexe Materie...unbedingt Fachanwalt beauftragen!