Versenden der Tagesordnung
Hallo Kolleginnen und Kollegen, bezüglich der Versendung von Tagesordnungen und Protokollen wie schon mal besprochen, möchte unser Vorsitzender es weiterhin so führen, das der GF die Tagesordnung bekommt und allen BRM sowie ErsatzBRM die Protokolle zusendet. Trotz meiner Belehrung erfolgt keine Reaktion. Inwiefern macht dich der Rest des Gremiums strafbar, wenn der Vorsitzende sich weigert. Haftet der Rest des Gremiums mit? da ich mich belesen habe, und das Protokolleinsicht nur die ordentlich BRM haben, wegen Geheimhaltung usw. Ist es Gesetzeswidrig oder kann nicht soviel passieren. Beste Grüße
Community-Antworten (11)
30.09.2016 um 23:03 Uhr
Warum hängt er nicht das Protokoll gleich ans schwarze Brett? Denkt mal über die Abwahl des Vorsitzenden nach ...
30.09.2016 um 23:19 Uhr
Finde ich genauso. da können wir auch die Protokolle als Flugblätter in den Eingangsbereich auslegen. Er meint eben, das jeder ein Informationsrecht hat und wir kein Geheimrat sind. Jedenfalls gib es Gesetze ,die dies nicht erlauben. nur meine Frage,inwieweit der Rest des Gremiums für dieses fehlverhalten mithaftet. sollte mal irgendein mitarbeiter rechtliche Schritte einleiden wollen.
30.09.2016 um 23:54 Uhr
Meinst Du etwa die kommen alle ins Gefängnis? ;-) Ne versucht den BRv zu überzeugen, dass er es falsch macht und wenn er es nicht kapiert dann halt Abwählen!
01.10.2016 um 00:50 Uhr
Ich wüßte nicht, welche "Strafe" darauf stehen sollte, der GF die Protokolle zuzusenden. Es wäre total bescheuert ... JA. Aber es ist schon richtig ... der BR ist kein Geheimrat und wenn der BR beschließt, das so weiter zu machen, wüßte ich keine Handhabe dagegen.
Aber nochmal ... ein BR, der so etwas macht, wäre für mich kein AN-Vertreter mehr und ich würde ALLES versuchen, um ihn abzusägen.
01.10.2016 um 04:03 Uhr
Tach auch Christian, Euer BRV kann jedenfalls meiner Auffassung nach nicht ohne entsprechende Beschlufassung dem AG einfach die TO einer jeden Sitzung rüberschieben. Frag ihn in der nächsten Sitzung, auf welcher Rechtsgrundlage er glaubt, so handeln zu können. Wenn er weiterhin so verfährt würde ich Dir/Euch empfehlen, einen Aushang und/oder Flyer unter die Belegschaft zu verteilen. Ich kann Dir, sofern gewünscht, einen entsprechenden Entwurf formulieren.
01.10.2016 um 08:18 Uhr
Hallo Champagner! Flyer in Form von, der Belegschaft zeigen wie dumm ihr BR ist, weil sie alle Daten versenden, oder Info Flyer mit stichpunkten über Verlauf der Sitzungen. Wenn du dir die Zeit und Mühe für uns gibst, wäre ich sehr dankbar darüber. Beste Grüße
01.10.2016 um 09:33 Uhr
Weder noch! Sitzungen sind nun mal nicht öffentlich und somit geht es auch keinen etwas an, wie sie verlaufen sind oder wie da abgestimmt wurde, oder ...oder ... Informationen über Ergebnisse, über Verhandlungen (nicht den Stand!, das weckt vielleicht falsche Erwartungen), usw. solltet ihr regelmäßig geben. Ihr müsst schon Öffentlichkeitsarbeit machen, aber nicht mit BR-Interna. Ersatzmitglieder sind, solange sie nicht nachgerückt sind, ganz normale Mitarbeiter, also Öffentlichkeit. Wenn sie nachrücken können sie sich informieren.
01.10.2016 um 11:28 Uhr
Strafbar - könnte ja höchsten sein , wenn das Protokoll Dinge enthält, die Paragraph 120.2 BetrVG nach sich ziehen können; sonst kommt bei Verfehlungen eher der Paragraph 23 BetrVG in Frage.
Aus meiner Sicht kommen nur zwei Möglichkeiten in Betracht : Entweder der BRV lässt es ab sofort sein, die Protokolle weiterzugeben oder ihr wählt ihn ab.
02.10.2016 um 00:28 Uhr
Für den Fall, das Ihr den BRV weiter BRV sein lassen wollt, dann könntet Ihr es auch mit einer Vereinbarung versuchen: Der BRV nimmt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung vorläufig ernst und verteilt keine Infos an den AG, bis er ein Seminar für Vorsitzende besucht hat. Dort wird man ihm die Sachlage sicher gerne erläutern.
03.10.2016 um 13:30 Uhr
Hallo Christian, durch Deinen Beitrag vom 01.10./6:18 fühle ich mich irgendwie veralbert, Oder täusche ich mich?
04.10.2016 um 23:50 Uhr
Hallo Challenger! wenn dem so ist, möchte ich mich entschuldigen. War nicht bewusst. Mir war aber die Frage sehr ernst, da ich wirklich vor lauter Bäume bald kein Wald mehr sehe.
Verwandte Themen
Mit welcher Mehrheit können Tagesordnungspunkte abgelehnt werden ?
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Tagesordnung. Gesetzlich sieht es so aus das der BR Vorsitzende die Tagesordnung erstellt und die Punkte auswählt wo er denkt das müsste besproc
Tagesordnung zur Betribsratsitzung rechtzeitig / Beschlüsse evtl. ungültig??
ÄlterWir haben ein 9er BR und bei der Konstituierenden Sizung (04.2018) wurde auch ein Betriebsausschuss bestehend aus BR Vorsitzendem, Stellvertreter und einer weiteren Person gewählt. Jetzt ist einer BR
Wahl Wirtschaftsausschuss und Zusatz zur Tagesordnung
ÄlterLiebe Kollegen Ich brauche mal eure mithilfe. Und zwar wollten wir in der Sitzung den Wirtschaftsausschuss wählen. Ein Kollege hat sich darüber ausgelassen und zwar: Die Tagesordnung hat f
Tagesordnung BR-Sitzung - muß der Tagesordnung einstimmig zugestimmt werden?
ÄlterTagesordnung BR-Sitzung muß der Tagesordnung einstimmig zugestimmt werden oder nicht? Bei uns im Gremium gibt es dazu abweichende Meinungen. Es geht hier nicht um Abänderung der Tagesordnung sondern
Formeller Fehler bei Wahl des stellv. Vorsitz des KBR?
ÄlterKBR-Problem - Zoff mit dem alten stellvertr.Vorsitzenden Wir sind ein relativ junger KBR mit jetzt neu 12 Mitgliedern (vorher 14). Ein Unternehmen des Konzerns wurde zum 31.12.09 verkauft. Leider geh