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Mitbestimmung bei Arbeitssicherheit

S
Schaten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser AG verlangt, dass in der gesamten Produktion Sicherheitsschuhe getragen werden. Dazu habe ich ein paar Fragen:

  1. Wie sieht es da mit Mitbestimmungsrecht durch den BR aus?
  2. Wie sieht es überhaupt mit dem Mitbestimmungsrecht in Bezug auf Arbeitssicherheit aus ?

Gruß Schaten

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Community-Antworten (4)

C
celestro

28.09.2016 um 12:05 Uhr

Der BR hat ein Mitbestimmungrecht, soweit die Regelungen des AG nicht bereits durch Gesetz "vorgegeben" sind.

Grundsätzlich dürfte das Tragen von Sicherheitsschuhen im Produktionsbereich vom Gesetz quasi "verlangt" werden.

In die Mitbestimmung könnte man höchstens noch kommen, wenn ein 200 Meter langer Weg vor dem Produktionsgebäude ebenfalls zum Sicherheitsbereich werden soll. Wenn aber dieser Weg zum Gebäude für Verladearbeiten verwendet wird, hätte man hier vermutlich wieder schlechte Karten.

G
gironimo

28.09.2016 um 12:30 Uhr

Das betrifft zumindest die Frage der Ordnung im Betrieb, als auch der Mitbestimmung in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Also 87.1.1+7 BetrVG. Selbst wenn das Tragen der Schuhe gesetzlich vorgeschrieben ist, bleiben in der Regel genügend Punkte betrieblich zu regeln.

S
stehipp

28.09.2016 um 19:20 Uhr

Wenn Sicherheitsschuhe getragen werden müssen dient dies ja zum Schutz der Kollegen. Hier wird sich der BR wohl kaum quer stellen wollen. Oder wollt ihr demnächst Euch erklären müssen wenn etwas passiert?

Regelungsbedarf und somit Mitbestimmung gibt es aber natürlich im Umfeld:

  • gibt es Möglichkeiten zum Schuhwechsel?
  • wo kann der MA seine "normalen" Schuhe aufbewahren/ verschließen?
  • Wer übernimmt Kosten/ wie häufig gibt es neue Sicherheitsschuhe.....?
  • Was passiert bei Verlust Beschädigung der Sicherheitsschuhe
  • in welchen Bereichen müssen sie getragen werden? usw.

Also ausreichend Handlungsbedarf

C
ChristianPfalz

28.09.2016 um 22:32 Uhr

Hallo Wenn bei euch eine hoher Gefahr (Arbeitsunfall) durch Geräte-Maschinen-Corletten-Stapler usw. besteht, und durch Berufsgenossenschaft verordnet wurde, dann kann der BR dies nicht verhindern. Und sollte es auch erst gar nicht versuchen. Wäre sehr fahrlässig Evtl. aussehen ,Sicherheitssigel (Wobei dies auch durch die Berufsgenossenschaft geregelt wird)

Und sonst so,schließe ich mich bedingungslos meinen Vorrednern an.

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