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Korrektur Vereinbarung

W
Werner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollegenInnen, hat jemand von euch schon Erfahrungen mit -"korrektur Vereinbarungen"- gemacht?

1.16905

Community-Antworten (5)

M
memzero

26.04.2014 um 03:04 Uhr

So wie eigenmächtig ändern ohne dem Gremium lieber Werner? ;-) Den fall haben wir gerade bei uns.. Grosse Industrie lackierung?

M
memzero

26.04.2014 um 03:15 Uhr

Einwendungen gegen den Inhalt einer Sitzungsniederschrift können von jedem, der an der betreffenden Sitzung teilgenommen und Kenntnis vom Inhalt hat, erhoben werden. Dies muss unverzüglich und schriftlich beim Betriebsratsvorsitzenden eingehen. Der Betriebsratsvorsitzende hat die ordnungsgemäß erhobenen Einwendungen der Sitzungsniederschrift beizufügen und den Betriebsrat davon in Kenntnis zu setzen.Auf die Wirksamkeit von Beschlüssen haben die Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Sitzungsniederschrift keinen Einfluss. In der Folgesitzung kann der Betriebsrat die Sitzungsniederschrift gem. den Einwendungen verändern oder belassen.

M
memzero

26.04.2014 um 03:16 Uhr

Und nicht eigenmächtig. .

G
gironimo

26.04.2014 um 11:05 Uhr

"korrektur Vereinbarungen"

was meinst Du eigentlich damit?

K
Kölner

26.04.2014 um 11:53 Uhr

Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

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