Erstellt am 26.04.2014 um 01:04 Uhr von memzero
So wie eigenmächtig ändern ohne dem Gremium lieber Werner?
;-)
Den fall haben wir gerade bei uns..
Grosse Industrie lackierung?
Erstellt am 26.04.2014 um 01:15 Uhr von memzero
Einwendungen gegen den Inhalt einer Sitzungsniederschrift können von jedem, der an der betreffenden Sitzung teilgenommen und Kenntnis vom Inhalt hat, erhoben werden. Dies muss unverzüglich und schriftlich beim Betriebsratsvorsitzenden eingehen. Der Betriebsratsvorsitzende hat die ordnungsgemäß erhobenen Einwendungen der Sitzungsniederschrift beizufügen und den Betriebsrat davon in Kenntnis zu setzen.Auf die Wirksamkeit von Beschlüssen haben die Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Sitzungsniederschrift keinen Einfluss. In der Folgesitzung kann der Betriebsrat die Sitzungsniederschrift gem. den Einwendungen verändern oder belassen.
Erstellt am 26.04.2014 um 01:16 Uhr von memzero
Und nicht eigenmächtig. .
Erstellt am 26.04.2014 um 09:05 Uhr von gironimo
"korrektur Vereinbarungen"
was meinst Du eigentlich damit?
Erstellt am 26.04.2014 um 09:53 Uhr von Kölner
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe