Aushelfen innerhalb der Firma
Moin. Mich würde mal interessieren, wie lange man in einer anderen Abteilung aushelfen muß,wenn dort mehr zu tun ist. Hab gehört, daß es dazu eine Regelung gibt die besagt,daß es 4 Wochen sind. Und danach müßte gewechselt werden damit nicht immer die gleichen aushelfen. Stimmt das? Und kann man diese Regelung irgendwo nachlesen?
Community-Antworten (3)
19.11.2014 um 11:56 Uhr
Das ist die halbe Wahrheit. Bis zu 1 Monat kann der AG das ohne Zustimmung des BR verlangen (sofern es vom AV gedeckt wird und die Änderung nicht erheblich ist).
Danach muss der BR zustimmen.
19.11.2014 um 11:57 Uhr
Sehr schön,besten Dank.
19.11.2014 um 12:07 Uhr
Es ist eben eine Frage, ob es eine Versetzung ist. Die ist zeitunabhängig, wenn sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Man beachte das Wort "oder" im Gesetzestext.
Es kommt also ganz stark darauf an, was die eigentlichen arbeitsvertraglichen Pflichten der betroffenen AN sind. Da kann also auch eine kürzere Zeit schon die Mitwirkung des BR nach § 99 BetrVG auslösen).
Wenn es Euch als BR darum geht "nicht immer die gleichen aushelfen", würde ich mir Gedanken machen, wie ein besseres Personal- (Einsatzplanungs)-Konzept aussehen könnte und dieses dem AG unterbreiten (§§ 92, 92a BetrVG).
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